Legales LSD? Wie Drogenhändler Gesetz und Polizei austricksen

München - Ganz legal Drogen konsumieren, besitzen und verkaufen: Mit 1CP-LSD ist das derzeit noch möglich. Dabei handelt es sich um einen LSD-ähnlichen Stoff.
Legales LSD-Derivat: Polizei ist oft machtlos
Kurz gesagt wird bei einem solchen Derivat die chemische Struktur von LSD (Lysergsäurediethylamid) etwas verändert, ohne jedoch die psychedelische Wirkung zu verlieren. Offiziell gilt 1CP-LSD als Forschungschemikalie und wird auch als solche verkauft – wirkt aber bei Einnahme wie die Droge LSD.
In Szenekreisen ist das Derivat schon seit längerer Zeit im Umlauf, da es eben legal erworben und vertrieben werden kann. Meist sogar in Online-Shops, mit Versand direkt in den Briefkasten.
1CP-LSD auch in München sichergestellt
Auch in München hat die Polizei vermehrt mit dem Phänomen zu tun, wie eine Sprecherin auf AZ-Anfrage erklärte. "Im Jahr 2020 lag die Anzahl an Delikten, bei welchen LSD sichergestellt wurde, im mittleren zweistelligen Bereich. Weit über die Hälfte davon war 1CP-LSD", so die Sprecherin. Die Beamten gehen aber davon aus, dass deutlich mehr davon im Umlauf ist. "Das Dunkelfeld dürfte tendenziell eher hoch ausfallen."
Das Problem: Der Stoff fällt noch nicht unter das sogenannte "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz" (NpSG), das 2016 erlassen wurde und eigentlich den Bereich abdecken soll, in dem das "klassische" Betäubungsmittelgesetz (BtM) nicht mehr greift. Anders als beim BtM werden hier nicht nur einzelne Substanzen gelistet, sondern gesamte Stoffgruppen.
Das NpSG lässt Lücken – und die werden ausgenutzt
Doch weil das NpSG regulatorische Lücken lässt und es im Zweifel immer auf die exakte chemische Analyse ankommt, können Händler viele Stoffe meist ohne Konsequenzen anbieten. Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel: Verbietet der Gesetzgeber einen Stoff, taucht wenige Zeit später eine neue legale Droge auf.
1CP-LSD soll nun in der nächsten Novelle des NpSG aufgenommen werden – dann wäre es verboten. Das wäre "eine gute Methode" zur Eindämmung, sagt auch die Münchner Polizei. "So werden insbesondere Handel, Erwerb und Besitz strafbar."