Leerstand in München: Alles nicht so schlimm?

Stadtrats-Linke fordern eine Taskforce gegen Wohnungsleerstand - die Stadt München findet, dass es die nicht braucht.
von  Myriam Siegert
Leerstand von Wohnungen ist in München ein Problem - oder vielleicht doch nicht? (Symbolbild)
Leerstand von Wohnungen ist in München ein Problem - oder vielleicht doch nicht? (Symbolbild) © Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

München - Leerstand von Wohnraum - in München, wo Wohnungen dringend gebraucht werden, ist das ein Problem. Die Stadt bemüht sich seit langem, dies zu unterbinden, ihr Instrument dazu ist das Zweckentfremdungsverbot.

Die Stadtratsfraktion Die Linke/Die Partei ist jedoch der Ansicht, dass noch mehr getan werden muss. Sie hatte deshalb im vergangenen Jahr gefordert, eine Taskforce einzusetzen, die das Zweckentfremdungsverbot kontrolliert und durchsetzt und so den Leerstand wirkungsvoller bekämpft.

Die zuständigen Referat sind anderer Meinung

Sozialreferat, Planungs- und Kommunalreferat allerdings schätzen die Situation anders ein: Weder bei städtischen Wohnungen, noch bei solchen des übrigen Wohnungsmarktes liege eine "nennenswerte, strukturell begründete und eingriffsbedürftige Situation überdurchschnittlich vieler leerstehender Wohnungen vor", heißt es in einer aktuellen Antwort auf den Linken-Antrag.

Es gab bereits eine Taskforce

Sozialreferentin Dorothee Schiwy, deren Haus vorrangig für die Leerstandsbekämpfung zuständig ist, erklärt darin außerdem, eine solche referatsübergreifende Taskforce Leerstand habe es in der Vergangenheit bereits gegeben. Damals mit dem Ziel, Leerstände in städtischen Liegenschaften abzubauen. Als dies erreicht war, wurde sie 2019 aufgelöst.

Der Stadtrat werde seither regelmäßig über die Leerstandssituation bei GWG und Gewofag unterrichtet, zuletzt zum Jahresende 2020. Damals galten nur 0,02 Prozent der 815.057 Wohnungen im "städtischen Zugriffsbereich" als leerstehend, so Schiwy.

Leerstand ist nicht immer unrechtmäßig

Der Mikrozensus 2018 habe bei einem Gesamtbestand von rund 755.000 Wohnungen rund 47.000 leerstehende ermittelt, eine Leerstandsquote von 6,2 Prozent.

Das Zweckentfremdungsverbot greift indes nur bei frei finanziertem Wohnraum. Grundsätzlich liegt ein nicht zulässiger Leerstand, also eine Zweckentfremdung von Wohnraum, dann vor, wenn er länger als drei Monate andauert. Doch es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum ein Leerstand auch nach dieser Frist zulässig sein kann.

Im Falle eines Verstoßes wird gehandelt

Schiwy beteuert, das Sozialreferat prüfe "selbstverständlich bei jedem einzelnen bekanntgewordenen Fall", ob eine Zweckentfremdung vorliege. Ist dies der Fall, werde "konsequent" auf eine Beendigung des Leerstands hingewirkt. Dabei arbeite man eng mit der Lokalbaukommission im Planungsreferat zusammen.

Dadurch wisse man auch, dass etwa Leerstände wegen baurechtlicher Verfahren überwiegend zulässig seien. Das Sozialreferat könne hier nicht einschreiten, der angegebene Leerstandsgrund werde aber scharf überwacht.

Eine neue Taskforce ist unwahrscheinlich

Eine (Wieder-)Einrichtung einer "Taskforce Leerstand" werde daher weder vom Sozialreferat, noch vom Kommunal-, oder Planungsreferat als erforderlich erachtet. Aus dem Planungsreferat heißt es, man erhalte bei Genehmigungsverfahren keine Kenntnis über einen Leerstand und die Dauer und könne keine zusätzlichen Erkenntnisse einbringen.

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