Lebenslange Haft wegen Mordes: Urteil gegen Raser rechtskräftig

Das Mordurteil gegen einen Raser, der vor knapp drei Jahren in München einen 14-Jährigen totgefahren hat, ist rechtskräftig. Wie das Landgericht München I am Montag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Mannes Ende Juni verworfen.
AZ/dpa |
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Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes verworfen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes verworfen. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

München - Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hatte den Teenager im November 2019 mit seinem Auto und einer Geschwindigkeit von mindestens 122 Kilometern pro Stunde erfasst, als der an einer Bushaltestelle über die Straße gehen wollte. Eine Freundin des getöteten Jungen überlebte an jenem Abend verletzt, weitere Autofahrer wichen dem Geisterfahrer in letzter Sekunde aus.

Der Fahrer war an jenem Abend auf der falschen Straßenseite als Geisterfahrer auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle, weil er zuvor gekokst und damit gegen Bewährungsauflagen wegen einer anderen Verurteilung verstoßen hatte.

München: Lebenslange Haft nach Tod eines Teenagers

Er wurde im März 2021 zu lebenslanger Haft wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verurteilt. Als Mordmerkmale sah das Gericht das Nutzen eines "gemeingefährlichen Mittels" und Heimtücke. Die Verteidigung des Mannes hatte eine Verurteilung wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gefordert – und die wegen Mordes kritisiert.

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"Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre", hatte die Anwältin des Angeklagten in München zum Prozessauftakt gesagt. "Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?" Ein Einwand, den das Gericht damals nicht gelten ließ: "Die Aussage 'Ich wollte ihn nicht töten' hören wir in nahezu 90 Prozent aller Schwurgerichtsverfahren", sagte damals die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, die nun vom BGH bestätigt wurde.

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14 Kommentare
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  • MaxvonBayern am 05.07.2022 16:15 Uhr / Bewertung:

    Vergleiche mit Otto Wiesheu (CSU)
    12 Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.

    Mit dem richtigen Parteibuch ist man fein raus in Bayern...

  • Bahnwärter Thiel am 05.07.2022 09:07 Uhr / Bewertung:

    Ich weiß, dass es kaum einer gerne hört: Aber auch die Polizei muss sich sehr gut überlegen, ob es die Sache wert ist, eine Verfolgungsjagd zu starten. Vielleicht auch mal besser, ein Täter entkommt, als so ein hohes Risiko einzugehen.

  • Witwe Bolte am 05.07.2022 06:55 Uhr / Bewertung:

    Wenn man jetzt noch das Alter des Totrasers von der Fürstenrieder Str. angegeben hätte.....o.k., muss man halt googeln.
    Und lebenslange Haft heisst in Deutschland in diesem Fall, dass der Mann vermutl. nach 14 Jh. wieder draussen ist.

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