Lebenslange Haft für 52-Jährige nach 100 Messerstichen in München: "Es tut mir so leid"

Eine 52-jährige Frau wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem sie über 100 Mal auf einen Bekannten eingestochen hatte. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.
John Schneider
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Beim Prozessauftakt: die Angeklagte und ihre Verteidiger.
Beim Prozessauftakt: die Angeklagte und ihre Verteidiger. © Foto: Bernhard Hiergeist/dpa

München – Lange Zeit hat sie sich gut im Griff, sitzt mit unbewegter Miene auf der Anklagebank und lauscht der Urteilsbegründung, lauscht der Vorsitzenden Richterin Elisabeth Ehrl, die erklärt, warum das Gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass sich die 52-jährige des Mordes schuldig gemacht hat und folglich lebenslang in Haft muss. Über 100 Mal hatte die Frau auf einen Bekannten eingestochen. Er verblutete.

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Dann wird es der Mutter zweier Töchter doch zu viel, sie beginnt zu seufzen und zu schluchzen. Vielleicht weil sie gehofft hatte, milder bestraft zu werden? Ihre Anwälte Uwe Paschertz und Berna Behmoaram hatten tatsächlich zuvor auf Totschlag und eine mildere Strafe plädiert und dies auch mit dem Kampf zwischen ihrer Mandantin und dem Opfer begründet. Staatsanwaltschaft und Gericht waren anderer Meinung und sahen das Mordmerkmal der Heimtücke dennoch verwirklicht.

Richterin: "Krasses Missverhältnis zwischen Tat und Motiv"

Allerdings urteilt das Gericht, dass keine niedrigen Beweggründe im Spiel waren und auch keine besondere Schwere der Schuld vorliege, so wie es die Staatsanwaltschaft gesehen hat. Die Vorsitzende Richterin macht aber noch einmal deutlich, welch krasses Missverhältnis zwischen Tat und Motiv herrschte. Ein Mensch musste sterben, weil die Angeklagte fürchtete, dass er ihrem Mann die Telefonnummer eines Bekannten herausgeben würde. Die Nummer eines Mannes, den sie als Gefahr für ihre Ehe betrachtete.

Die 52-Jährige hatte zuletzt noch gesagt: "Ich habe einen großen Fehler gemacht, es tut mir so leid."

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  • Kaiser Jannick am 27.09.2024 17:09 Uhr / Bewertung:

    "Lebenslange Haft für 52-Jährige nach 100 Messerstichen in München: "Es tut mir so leid"
    "Dann wird es der Mutter zweier Töchter doch zu viel, sie beginnt zu seufzen und zu schluchzen. Vielleicht weil sie gehofft hatte, milder bestraft zu werden? Ihre Anwälte Uwe Paschertz und Berna Behmoaram hatten tatsächlich zuvor auf Totschlag und eine mildere Strafe plädiert und dies auch mit dem Kampf zwischen ihrer Mandantin und dem Opfer begründet."

    Freilich, liebe Verteidiger und liebe Angeklagte.
    Welcher der 100 Messerstiche tut ihr denn leid und welche waren ein Versehen?
    Unabhängig davon, dass jeder Strafverteidiger das Beste herausholen muss, ist diese Art der Verteidigung letztlich nichts anderes als eine Verhöhnung von Opfer/Hinterbliebenen und Gericht.
    Die Angeklagte gehört lebenslänglich ins Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung, sie ist offensichtlich nicht bei Trost.

  • Der wahre tscharlie am 28.09.2024 19:20 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Kaiser Jannick

    ".....ist diese Art der Verteidigung letztlich nichts anderes als eine Verhöhnung von Opfer/Hinterbliebenen und Gericht."

    Was bitte soll an einer Verteidigung wie in diesem Fall eine "Verhöhnung von Opfer/Hinterbliebenen und Gericht" sein?
    Weil sie die Frau verteidigt?
    Sie ist Verteidigerin und nicht Anklägerin.
    Und als Verteidigerin darf man jedes Argument benutzen um die/den Angeklagten vor einer hihen Strafe zu bewahren. Ob es das Gericht als glaubwürdig ansieht und letzendlich zum Ziel führt, steht auf einem anderen Blatt.

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