Lebenslang für Thomas S.: Wieder grinst er!
Der Doppelmörder von Krailling grinst bei der Urteilsverkündung – Der Onkel der ermordeten Mädchen Chiara und Sharon muss lebenslang in Haft.
München - Bei den Zuschauern im Gerichtssaal flossen während der Schlussvorträge im Kraillinger Doppelmordprozess Tränen. Nur einer grinste beharrlich, auch beim Urteilsspruch im Prozess wegen Mordes an zwei Mädchen aus dem bayerischen Krailling: Der Mörder der elf und acht Jahre alten Kinder.
Das Landgericht München sprach den 51 Jahre alten Onkel der Mädchen am Montag des zweifachen Mordes schuldig und verhängte die Höchststrafe. Thomas S. muss lebenslänglich ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer stellte zudem eine besonderen Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Das Motiv sieht das Gericht in der desolaten finanziellen Lage der Familie des Angeklagten – das neue Anwesen in Peißenberg stand kurz vor der Zwangsversteigerung, als er sich zu der Tat entschloss. Nach Überzeugung der Kammer hatte S. gehofft, durch den Mord an seinen Nichten aus Krailling und deren Mutter an das Familienerbe gelangen. Zur ursprünglich beabsichtigten Tötung der Mutter sei es letztlich nur durch Zufall nicht gekommen.
Spurenlage ist eindeutig
Die Mutter hatte ihre Kinder grausam zugerichtet aufgefunden, als sie in den Morgenstunden aus der Kneipe ihres Lebensgefährten nach Hause zurückkehrte. Die DNA-Spuren von Thomas S. wurden nicht nur in der ganzen Wohnung verteilt gefunden, sondern auch an den Tatwerkzeugen – einem Seil, einer Hantelstange und Messern. Damit hat S. seine Nichten im März vergangenen Jahres brutal ermordet, zeigte sich die Schwurgerichtskammer überzeugt.
Trotz der eindeutigen Spurenlage wies Thomas S. alle Schuld von sich, als er sich kurz vor Prozessende überraschend zu einer Aussage entschloss. Dabei verstieg er sich in wilde Verschwörungstheorien - beispielsweise sei sein Blut von den Ermittlern selbst an den Tatort gebracht worden.
Staatsanwalt Florian Gliwitzky bezeichnete diese Mutmaßungen in seinem Plädoyer als „fabelhaft“. S. bewege sich damit „im Bereich einer neuen Straftat“. Die Äußerungen seien derart abwegig, „dass man laut zu lachen anfangen müsste, wenn es nicht so traurig wäre“. Auch der Vorsitzende Richter Ralph Alt sagte, ein anderer Täter könne „ausgeschlossen werden“.
Verteidiger mit Revisionsantrag beauftragt
Sogar die Verteidiger von S. distanzierten sich in ihrem Schlussvortrag von der Aussage ihres Mandanten. Auf die Forderung eines konkreten Strafmaßes verzichteten sie und verließen sich stattdessen darauf, dass „das Gericht ein richtiges Urteil fällen wird“. S., für den das „Urteil nicht überraschend kam“ wie Verteidigerin Eva Gareis im Anschluss an den Prozess erklärt, habe sie und ihren Kollegen bereits mit dem Revisionsantrag beauftragt.
Ein Geständnis wird Thomas S. wahrscheinlich weiter nicht ablegen. Dennoch bleibt am Ende für die Familie von Sharon und Chiara eine kleine Hoffnung, die der Anwalt des Vaters der Kinder als Appell an Thomas S. richtete: „Irgendwann müssen Sie sich stellen, Herr S. – es ist hier nicht Schluss.“
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