Lebenslang für Poschinger-Mörder

Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld. Diese Höchstrafe hat das Münchner Landgericht gegen den Mörder des Managers Dirk von Poschinger-Camphausen verhängt.
az/dpa |
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Das Opfer: Dirk Poschinger von Camphausen.
Daniel von Loeper 5 Das Opfer: Dirk Poschinger von Camphausen.
Das Motiv: Diesen Audi wollte Poschinger verkaufen.
Daniel von Loeper 5 Das Motiv: Diesen Audi wollte Poschinger verkaufen.
Der Abschied: Im Januar 2010 wurde Dirk Poschinger zu Grabe getragen.
Daniel von Loeper 5 Der Abschied: Im Januar 2010 wurde Dirk Poschinger zu Grabe getragen.
Die Witwe: Daniela Poschinger trat im Prozess als Zeugin auf.
Torsten Huber 5 Die Witwe: Daniela Poschinger trat im Prozess als Zeugin auf.
Der Täter: Rainer H. während des Prozesses.
dapd 5 Der Täter: Rainer H. während des Prozesses.

Für den Mord an dem Münchner Manager Dirk von Poschinger-Camphausen hat das Landgericht München am Donnerstag die Höchststrafe verhängt: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine längere Mindesthaftzeit bedeutet.

München - Dem Urteil zufolge hat der Angeklagte Rainer H. sein Opfer am 14. Januar 2010 erschossen, um an einen Oberklasse-Wagen zu kommen, den der Manager für 54.000 Euro verkaufen wollte. Verurteilt wurde er wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.

Die Beweislage sei erdrückend, erklärte das Gericht. Dies gelte insbesondere für die genetischen Spuren des Angeklagten, die man gefunden habe. H. habe seinem Opfer aus Habgier, heimtückisch und zur Ermöglichung einer anderen Straftat das Leben genommen. Alleine diese drei Mordmerkmale ermöglichten schon, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, erklärte das Gericht.

Darüber hinaus habe der Angeklagte aber auch kaltblütig das Leben einer jungen Familie zerstört und sei mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen, da er seinen Plan lange akribisch vorbereitet habe

Schlechte Prognose

Zudem wertete das Gericht auch das Verhalten nach der Tat gegen den Angeklagten, da er einen anderen bezichtigt habe. Angesichts der von Geltungsbedürfnis, Selbstüberschätzung und Dominanz geprägten Persönlichkeit des Angeklagten gebe es außerdem eine denkbar schlechte Prognose für ihn.

Der Mord an Poschinger-Camphausen hatte im Januar 2014 in München für Aufsehen gesorgt. H. hatte sein Opfer laut Anklage mit 13 Schüssen getötet. Noch am Tattag hatte er damals versucht, das Auto zu verkaufen. Zwei Tage später wurde er festgenommen.

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