Lebenslang für Dachauer Todesschützen
Die Tat löste am 11. Januar bundesweit Entsetzen aus: Ein Angeklagter tötet im Amtsgericht Dachau einen jungen Staatsanwalt. Nun ist der 55-jährige Todesschütze zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
München – Der Todesschütze aus dem Dachauer Amtsgericht ist wegen Mordes an einem jungen Staatsanwalt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Münchner Landgericht sprach den 55-Jährigen am Donnerstag auch wegen dreifachen Mordversuchs schuldig und sah zudem eine besondere Schwere der Schuld. Damit kann der Mann auch bei guter Führung nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.
Der insolvente Transportunternehmer hatte im Januar den 31 Jahre alten Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen und auch mehrere Schüsse auf die Richterbank abgefeuert. Kurz zuvor war er wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Bewährungsstrafe und einer Zahlung von rund 1000 Euro verurteilt worden.
Vor dem Landgericht München hatte der Angeklagte zugegeben, dass er auch den Richter töten wollte. Das Motiv: Hass auf die Justiz. Der Richter suchte zusammen mit dem Protokollführer und der damaligen Anwältin des Mannes hinter der Richterbank Schutz.
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Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 55-Jährige habe die Tat eingeräumt, allerdings ohne jede Einsicht und Reue, hatte Staatsanwältin Nicole Selzam gesagt. Wenn er die Möglichkeit dazu bekäme, sei ein weiterer „Rachefeldzug gegen die Justiz“ nicht auszuschließen. Selzam sprach von „kaltblütigem Mord“ und „absolutem Vernichtungswillen“.
Der Pflichtverteidiger hatte ebenfalls auf lebenslange Haft plädiert, aber keine besondere Schwere der Schuld gesehen. Auch der Wahlverteidiger hatte sich weitgehend angeschlossen, aber nur für den Fall, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei.
Den Prozess verfolgte der 55-Jährige vom Krankenbett aus. Ihm mussten in der Untersuchungshaft beide Beine abgenommen werden, weil er jede Behandlung seiner Zuckerkrankheit sowie eine angemessene Ernährung verweigert hatte. Ob er die mindestens 15 Jahre Haft überleben wird, ist mehr als fraglich. Ein psychiatrisches Gutachten hatte ihm Schuldfähigkeit bescheinigt.
Reue zeigte der 55-Jährige im Prozess nicht. Nur ganz zum Schluss sagte er, dass es ihm leidtue – „als Mensch“. Im Prozess habe er sein Opfer erstmals nicht nur als Vertreter der Justiz wahrgenommen, sagte sein Pflichtverteidiger Eysell.
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