Latex-Fotos: Pauli blitzt vor Gericht ab

In einem BR-Beitrag wurde der Artikel mit den Bildern in die Kamera gehalten. Dagegen wehrt sie sich
John Schneider |
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Niederlage vor Gericht: Gabriele Pauli.
dpa Niederlage vor Gericht: Gabriele Pauli.

MÜNCHEN Die Enttäuschung war groß bei Gabriele Pauli (55). Auch wenn sie nach der Verhandlung erklärte, dass sie mit einem negativen Urteil des Oberlandesgericht gerechnet habe. Ihre Klage auf Unterlassung gegen den Bayerischen Rundfunk wurde vom OLG-Senat abgewiesen. Der BR hatte zu Paulis großem Ärger in einem TV-Beitrag den Park-Avenue-Artikel von 2007 mit den bekannten Latex-Fotos der Politikerin noch einmal in die Kamera gehalten und dabei einen Vergleich mit einer Lokalpolitikerin hergestellt, die sich für ein Sex-Magazin ausgezogen hatte.

Bereits in der ersten Instanz war das Landgericht der Ansicht gewesen, dass Pauli mit ihrer Klage nur Erfolg haben könne, wenn sie nachweist, dass die Veröffentlichung der Latex-Fotos gegen ihren Willen geschah. Mit einer persönlichen Erklärung vor Gericht wollte Gabriele Pauli gestern genau das tun. Unter anderem erklärte sie darin, dass sie mit der Park-Avenue-Autorin eine Freigabe ihrer Zitate und Fotos vereinbart habe: „Deshalb bat ich darum, alle Fotos des Shootings vor Drucklegung der Zeitschrift ansehen zu können.” Das sei ihr auch zugesichert worden, sei aber nie geschehen. Die Richter ließen sich nicht überzeugen, sogar eine Revision wurde nicht zugelassen.

Aufgeben will Pauli aber in keinem Fall. Wie im Fall ihrer Klage gegen ein Internet-Portal, das ihrer Meinung nach diffamierend über sie berichtet habe, will die fraktionslose Landtagsabgeordnete bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gehen.

Vielleicht geht’s für sie aber vielleicht erst einmal nach Sachsen. Ihr Anwalt Klaus Rehbock will prüfen, ob zunächst noch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof in Leipzig eingelegt werden muss. Das BVG dürfe man schließlich nur anrufen, wenn der Rechtsweg erschöpft sei. 

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