Lascher Jugendschutz in Clubs und Kneipen
MÜNCHEN - In Münchner Diskotheken und Gaststätten wird regelmäßig gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Das zeigt eine aktuelle Bilanz von Polizei und Kreisverwaltungsreferat.
Es war wie ein Paukenschlag in der Münchner Party-Szene: Im Mai schloss das Kreisverwaltungsreferat die Nobeldisko Maxsuite – wegen zahlreicher Verstöße gegen den Jugendschutz. Knapp vier Monate später hat das KVR jetzt eine Bilanz veröffentlicht. Sie zeigt: Die Maxsuite war kein Einzelfall.
Laut Polizei wurden allein im vergangenen Jahr insgesamt 119 Veranstalter und Gewerbetreibende wegen Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz angezeigt. Heuer kamen bis Mitte Juni noch einmal 63 Fälle hinzu. Dabei lag der Schwerpunkt bei Gaststätten. Die Betreiber verstießen im Jahr 2008 in allein 75 Fällen gegen das Anwesenheitsverbot Minderjähriger oder schenkten ihnen sogar Alkohol aus. In diesem Jahr wurden bisher 38 solche Fälle von der Polizei registriert. Häufig waren es aber auch Betreiber oder Mitarbeiter von Getränke- und Supermärkten, die Minderjährigen alkoholische Getränke verkauften.
Die Zahlen, die das KVR nennt, sind sogar noch deutlich höher. Der Grund: Dabei sind nicht nur die Anzeigen der Polizei eingerechnet, sondern auch die der städtischen Kontrolleure. So hat unter anderem auch das Jugendamt ein Auge auf die Clubs. Laut KVR bearbeitete die Bußgeldstelle allein im vergangenen Jahr 88 Anzeigen wegen der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche. Und 94 Anzeigen, weil sich Minderjährige unerlaubt in Gaststätten und Diskos aufhielten.
Die CSU sieht Handlungsbedarf
CSU-Stadtrat Hans Podiuk hat diese Zahlen mit Besorgnis gelesen: „Der Umfang hat mich sehr stutzig gemacht. Darüber bin ich schon erschrocken.“ Eine Stadtrats-Anfrage seines Partei-Kollegen Richard Quaas war der Anlass für die jetzt veröffentlichte Bilanz. Er hatte mehr Informationen über Kontrollen in Vergnügungslokalen angefordert. „Man kann diese Geschichte nicht einfach auf sich beruhen lassen“, findet Hans Podiuk. Nach den Ferien solle sich die CSU-Fraktion deswegen noch einmal mit dem Thema beschäftigen.
Betreibern drohen empfindliche Strafen, wenn sie bei einer Kontrolle auffällig werden. So bekam zum Beispiel eine Diskothek in der Innenstadt nach Angaben der Polizei Bußgelder in Höhe von insgesamt 5777 Euro aufgebrummt, weil dort Minderjährige angetroffen wurden.
Immer wieder sind die Diskos einfach auch überfüllt – 50 Mal mussten Betreiber in den vergangenen Jahren deswegen „nachdrücklich belehrt“ werden.
Julia Lenders