Lange Shoppingnacht: Geldstrafen für Münchner Wirte

München - Heute lag er im Briefkasten, der Bescheid des Kreisverwaltungsreferats. „Ich betreibe mein Café seit 15 Jahren, und nie habe ich einen Verstoß gehabt“, sagt Rudi Bausch vom Lavazza am Dom.
Mit seinem Bußgeld von 200 Euro steht er aber nicht alleine da. Auch andere Wirtekollegen sind abgemahnt worden, weil sie an der Langen Shoppingnacht zu lange geöffnet hatten. „Ich bin davon ausgegangen, dass wir mitmachen dürfen“, sagt Busch.
Aber um 23.30 Uhr standen Polizisten vor seinem Café. Weil sein Tagescafé mit Konzession bis 22 Uhr noch geöffnet war und weil auch die Freischankfläche bewirtet war.
„Wir tragen doch auch unseren Teil dazu bei, stellen den Leuten unsere Toiletten zur Verfügung“, sagt Bausch. „Nebenan im Bodyshop rennen die Kunden rein und raus, über mir im H&M ist die Hölle los – und ich soll meinen Laden dunkel machen?“
Auch Wolfgang Fischer von City Partner ist nicht glücklich damit. „Es macht den Charme der Shoppingnacht aus, dass in der Stadt diese schöne Atmosphäre herrscht“, sagt er. „Bis von Ulm aus fahren die Leute her, um das zu erleben. Da ist es natürlich schwierig, ihnen zu erklären, dass sie zwar in den Geschäften stöbern dürfen, aber nebenan auf der Terrasse um elf von ihrem Stuhl gefegt werden.“
Rückblick: Die Veranstalter haben Dusel, der 7. September ist ein herrlicher, warmer Abend. Die Menschen bummeln durch die Fußgängerzone, hören Musikern zu, schauen buntes Kaufhausprogramm. Hunderttausende Einheimische und Touristen sind gekommen. Es ist Leben auf der Straße, und München fühlt sich tatsächlich wie die nördlichste Stadt Italiens an. Im Lavazza sitzen die Leute draußen und trinken Cappuccino, Sprizz und Hugo.
„Wir sind nicht laut, und wenn’s hochkommt, haben wir um den ganzen Dom 10, 15 Anwohner“, sagt Bausch. „Bei der Langen Shoppingnacht gibt es nie Vorkommnisse oder Beschwerden, nicht einmal eine Rempelei“, sagt Fischer. „Das ist eine friedlich-fröhliche Veranstaltung.“ Nur eben nicht für die Wirte um den Dom.
„Wir würden uns wirklich wünschen, dass das kulant gehandhabt wird und dass diese Regelung in Zukunft etwas kundenfreundlicher gestaltet werden kann“, sagt Fischer. „Und Handel und Gastronomie die gleiche Leistung anbieten dürfen. Es geht nur um eine Nacht im Jahr.“
Den Bußgeldbescheid halten Bausch und seine Kollegen jetzt schon in der Hand. „Mir geht’s gar nicht ums Geld, mir geht’s ums Prinzip“, sagt der Wirt. „Ich finde, es gehört sich nicht, dass wir eine Strafe bekommen, weil wir genauso lange offen haben wie die Läden.“
Beim KVR sieht man das freilich anders: „Wir gehen davon aus, dass die Wirte durchaus Bescheid wussten, wie die Regelungen sind“, sagt Sprecher Matthias Rischpler. „Es war die sechste Shoppingnacht, und früher sind nie Übertretungen festgestellt worden.“
Dem besonderen Flair dieser Nacht sei man sich bewusst – weswegen die Wirte draußen bis 23 Uhr bewirten durften statt nur bis 22 Uhr. „Aber zum Teil waren die Verstöße deutlich darüber. Trotzdem sind wir bei der Bußgeldhöhe im unteren Bereich geblieben.“