Landgericht: Was lief schief bei Monalies Geburt?

München Diana K. (35) macht sich Vorwürfe. Wäre ich ruhig geblieben, wäre vielleicht nichts passiert, sagt sich die 35-jährige Münchnerin. Bei der Geburt ihrer Tochter Monalie am 19. Juni 2009 kontrahierte ihre Gebärmutter dauerhaft, die Ärzte hatten große Schwierigkeiten das Kind herauszuholen. Das nagt an ihr, berichtet ihr Mann Michael K. (45).
Das Paar gibt aber vor allem den Ärzten die Schuld und hat das Krankenhaus Rechts der Isar verklagt. Monalies Eltern machen vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts geltend, dass bei der Geburt ihres Kindes viel schief gelaufen sei. Dadurch sei es zu Schädigungen des Mädchens gekommen. Unter anderem wurde der Schädel von Monalie verletzt. Die Quetschung der rechten Gehirnhälfte führte dabei unter anderem zu Lähmungserscheinungen auf der linken Körperseite.
Der Streit geht auch darum, ob ein Kaiserschnitt überhaupt notwendig gewesen war. Michael K. glaubt das nicht, die Ärztin habe das damals aber damit begründet, dass die Herzfrequenz erhöht war.
Im Kreißsaal habe „pure Hektik und Verzweiflung geherrscht“, erinnert sich Michael K.. Der Kopf der Kleinen steckte im Becken fest. Monalies Vater kritisiert, dass dann bei dem Versuch das Mädchen aus dem Bauch der Mutter zu holen „wild und ruppig“ vorgegangen wurde.
Die Ärztin habe nach einem Artzney zur Entspannung der Gebärmutter verlangt. Das sei aber erst im dritten Versuch herangeschafft worden, sagen die Eltern. Dem widersprach in der Verhandlung aber die Gegenseite. Und der Gutachter.
Seit der Geburt sind fast sechs Jahre vergangen. Die ersten beiden Jahren waren für die Eltern die schwersten, jetzt geht es mit ihrer Tochter langsam aufwärts. Aber Monalie ist auf dem Entwicklungsstand einer Dreijährigen.
Mit viel Physiotherapie – für die Michael K. auch mit der Krankenkasse kämpfen musste – hat man immerhin Fortschritte bei ihrer Tochter verzeichnen können. Darüber sind die Eltern natürlich froh. Aber: „Niemand weiß, wie es sich weiterentwickelt“, sagt Michael K. im AZ-Gespräch.
Die Klage haben seine Frau und er wegen Monalie eingereicht: „Es geht um ihre Zukunft.“ 150 000 Euro Schmerzensgeld und 150 000 Schadenersatz sowie die Feststellung, dass das Krankenhaus für künftige Kosten aufkommen müsse, lautet die Forderung.
Doch der Gutachter erklärte in der Verhandlung, dass den Ärzten nicht viel vorzuwerfen sei. Ein Urteil ist noch nicht gefallen, aber es sieht nicht gut aus für die Klage der kleinen Familie.