Landgericht München: Vergewaltigt oder nicht - was geschah in Zimmer 135?

Aussage gegen Aussage: Ein "Playmate" zeigt eine Vergewaltigung an. Der Angeklagte streitet ab. Seit vier Jahren wird vor Gericht gestritten. Am Donnerstag startete am Landgericht München die neue Runde. 
von  Sophie Anfang
Nadine S. mit ihrem Anwalt. Kleines Bild: der Angeklagte.
Nadine S. mit ihrem Anwalt. Kleines Bild: der Angeklagte. © jot, Daniel von Loeper

Wer lügt? Sie sagt: "Ich bin vergewaltigt worden." Er sagt: "Es war einvernehmlicher Sex." Der Fall des "Playmates" Nadine S. – und seine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation – ist exemplarisch für die Tücken, die das Sexualstrafrecht bereithält. Seit vier Jahren hält der Fall die Justiz in Atem – Ende offen.

Am Donnerstag begann der nächste Versuch, vor Gericht zu klären, was am 28. Dezember 2014 im Hotelzimmer 135 passiert ist. Für Verteidiger Rainer Pohlen scheint die Sache aber schon klar zu sein: "Ich sag’s ganz freimütig: Unser Ziel ist ein Freispruch." Kein Wunder, hatte doch sogar die Staatsanwaltschaft beim ersten Prozess am Landgericht am Ende auf Freispruch plädiert.

BGH kippte eine Haftstrafe gegen den Angeklagten

Doch das Gericht war anderer Meinung, verhängte im Januar 2017 eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gegen Salim B. (28). Ein Urteil, das im vergangenen Jahr vom BGH gekippt wurde. Begründung: Das Gericht sei bei der Beweiswürdigung zu lückenhaft vorgegangen.

Also auf ein Neues bei einer anderen Kammer des Landgerichts. Diesmal hat die Jugendschutzkammer unter dem Vorsitz von Stephan Kirchinger die undankbare Aufgabe herausfinden zu müssen, was Wahrheit und was Lüge ist. Laut Anklage lockte Salim B. die junge Frau ins Hotel in der Rablstraße, um dort ihre Freundin zu treffen. Da war noch alles harmonisch. Videoaufzeichnungen im Hotel zeigen, wie das Pärchen eng umschlungen ins Zimmer 135 geht. Im Zimmer soll die Stimmung laut Anklage gekippt sein. Weil Nadine S. merkte, dass Salim B. gelogen hatte und ihre Freundin nicht im Hotel war.

War der Sex einvernehmlich oder nich? Der Prozess dauert an

Sie sei dann von dem Angeklagten aufs Bett gedrückt worden, er habe sie gewaltsam ausgezogen und sie auch gewürgt. Im ersten Prozess erklärte ihr Anwalt, Stephan Lucas: "Sie wurde gegen ihren Willen zum Sex gezwungen." Noch in derselben Nacht wandte sich Nadine S. an den Hotelportier und bat um Hilfe.

Bei Salim B. hört sich das anders an. Man habe sich im Crown’s Club kennengelernt, sie habe gesagt, er sei ein guter Tänzer und deshalb wohl auch gut im Bett, man fand sich sympathisch, auf der Toilette gab’s den ersten einvernehmlichen Sex. Dann entschloss man sich, ins Hotel zu gehen. Zum einzigen Zweck, Sex zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt.

 

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