Landgericht München: Streit ums Herz für Tiere

München – Weil ihm sein Labrador (und all die anderen Hunde, die nicht auf das größte Volksfest der Zweibeiner dürfen) leid taten, verfiel Walter Höfler (67) im Jahre 2004 auf die Idee, Wiesn-Herzen für Tiere zu backen. So weit, so unverfänglich. Doch dann beschriftete der Ismaninger die Leckerchen aus Bio-Anbau mit "Ein Herz für Tiere" und da hört der Spaß auf. Jedenfalls für einen Verlag, der unter dem gleichen Namen eine Zeitschrift herausbringt.
Der Verlag soll zwar vor 15 Jahren bereits einmal gegen die Marken-Anmeldung Höflers vorgegangen sein. Die Sache sei damals aber im Sande verlaufen. Jetzt also die Neuauflage des Marken-Streits vor dem Landgericht München I. Hintergrund ist die Möglichkeit, dass der Verlag seinen Geschäftsbereich auf Tierfutterherstellung ausweiten möchte.
Verlag will die Löschung von Höflers Marke
Höfler ist sauer: "Ich wollte nicht angreifbar sein, nun werde ich doch angegriffen." Mit seiner Familie stellt er jährlich mindestens 500 der herzförmigen Leckerlis mit dem Slogan "Ein Herz für Tiere" her und verkaufe sie in seinem Bioladen in Ismaning und auf Messen.
Da beginnt das Problem. Da er sie weder beim Verkauf noch bei der Herstellung gesondert aufführt, kann er selber die Zahl der gebackenen Leckerchen nur schätzen.
Die Gegenseite möchte die Löschung der Höfler-Marke erreichen und bezweifelt in jedem Fall, dass die Menge des verkauften Knabbergebäcks ausreiche, um einen ernsthaften Gebrauch des Markennamens anzunehmen. Und diesen brauche es, um den Anspruch auf den Markennamen zu untermauern.
Was kostet Höflers "Herz für Tiere"-Marke?
Dass die Anzahl der verkauften Herzen für den Erhalt der Marke reicht, bezweifelt nicht nur der Klägeranwalt, sondern auch die Vorsitzende Richterin Elisabeth Waizinger. "Machen Sie die Marke doch zu Geld", rät sie Höfler.
Eine erste Offerte des Verlags von 1.000 Euro hatte Höfler bereits abgelehnt. Und auch am Dienstag können ihn die Angebote – das Gericht schlägt 5.000 Euro vor – nicht überzeugen. Der Bioladen-Betreiber bleibt hart.
Das Gericht wird nun am 6. September entscheiden, wie es weitergehen soll. Möglich, dass die Leckerli-Käufer in den Zeugenstand geladen werden. Um zu beweisen, wie ernsthaft Walter Höfler den Markennamen nutzt.
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