Landgericht München: Millionenklage wegen schlechter FFP2-Masken

München - Frühjahr 2020: Die erste Corona-Welle schwappt über das Land, noch weiß man nicht genau, wie man der Pandemie Herr werden kann. Als klarer wird, dass FFP2-Masken helfen, beginnt ein Run auf das seltene Gut. Die Nachfrage ist groß, das Angebot anfangs klein.
China-Import: FFP2-Masken weisen Mängel auf
Eine hessische Medizin-Firma will etwas für ihr Prestige tun und bestellt bei ihrem oberbayerischen Handelspartner, der gute Verbindungen ins Reich der Mitte hat, knapp 850.000 der chinesischen FFP2-Masken.
Die werden zwar tatsächlich, wenn auch etwas verspätet, per Flugzeug geliefert und den Kunden zugestellt. Doch bald stellt sich heraus, dass der China-Import Mängel in der Qualität aufweist. Die Hessen starten eine Rückholaktion der 220.000 bereits ausgelieferten Masken.
Es geht um 1,8 Millionen Euro - Richterin plädiert für gütliche Einigung
Jetzt verlangen die Kläger eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Die Oberbayern weigern sich, weswegen der Fall jetzt beim Landgericht München II verhandelt wird. Es geht noch um 1,8 Millionen Euro.
Die Vorsitzende Richterin Ulrike Fürst plädiert für kreative Lösungen und eine gütliche Einigung. Bei dem kleinen beklagten Unternehmen ist nicht viel zu holen. Die Firma wurde inzwischen liquidiert. Eigentlich müssten die chinesischen Zulieferer in die Pflicht genommen werden. Sei es durch Rückzahlung des erhaltenen Geldes oder durch Nachlieferung qualitativ guter Masken. Doch das ist schwierig.
Kommt es nicht zum Vergleich, wird das Gericht entscheiden müssen, wie die Vereinbarung, wonach "sämtliche Forderungen abgegolten" seien, auszulegen sei. Fortsetzung im Dezember.