Landgericht München: Kubanisches Unternehmen siegt im Streit um Zigarren

Ein Unternehmen der Karibikinsel Kuba verklagt in München die Schweizer Konkurrenz: Wenn Kuba draufsteht, muss Kuba drin sein.
von  John Schneider
Ohne Zigarre nicht komplett: der 2016 verstorbene Fidel Castro.
Ohne Zigarre nicht komplett: der 2016 verstorbene Fidel Castro. © imago images/ZUMA Wire

München - Fidel Castro hätte es gefreut: Das Tochterunternehmen eines kubanischen Staatskonzerns hat gegen einen kapitalistischen Gegner einen juristischen Sieg erfochten.

Eine Entscheidung zugunsten der Kubaner

Ein Schweizer Unternehmen für Luxusprodukte, das auch Zigarren vertreibt, darf künftig nicht mehr mit geographischen Herkunftsangaben wie Habana oder Kuba werben, wenn diese tatsächlich andernorts produziert wurden. Der Klage der Kubaner auf Unterlassung gibt das Landgericht München I statt.

Tabak aus Nicaragua und der Dominikanischen Republik

Die Schweizer hatten geographische Herkunftsangaben wie "Cubano" oder "kubanisch" und "Habano" für Tabake und Zigarren verwendet, obwohl diese außerhalb Kubas, in Nicaragua oder der Dominikanischen Republik geerntet worden waren. Das Schweizer Unternehmen bewarb seine Zigarren unter anderem mit der Bezeichnung "Piloto Cubano ein kraftvoller Tabak aus Kuba - verpflanzt auf unseren Fincas" oder "San Vincente ein milder kubanischer Tabak - ebenfalls verpflanzt".

Halbe Million Euro Streitwert

Damit hätten die Schweizer in unrechtmäßiger Weise an den guten Ruf der bekannten "Havannas" oder "Habanos" aus Kuba angeknüpft, so die Klägerin, die vom Tabakanbau bis zur Verpackung Zigarren aus Kuba herstellt. Der Streitwert wurde auf eine halbe Million Euro angesetzt.

Sortenbezeichnung oder Herstellungsort?

Die Schweizer wehren sich, argumentieren, dass die Qualität der kubanischen Zigarren aufgrund der Enteignung der Wissens- und Qualitätsgaranten, der revolutions- und später armutsbedingen Abwanderung von Know-how und Facharbeitern zusehends verfallen sei. Inzwischen sei "Kuba" oder "Havanna" mehr eine Sorten- oder Gattungsbezeichnung für Zigarren als ein Hinweis auf den Herstellungsort.

Besonderer Ruf - auch bei Nichtrauchern

Die Münchner Richter sind da ganz anderer Meinung. Sie geben der Klage in vollem Umfang statt. Bei den Bezeichnungen "Kuba" sowie "Havanna" handelt es sich nach Ansicht der Kammer um geographische Herkunftsangaben gemäß Markengesetz.

Kubanische Zigarren genießen aufgrund der Qualität und Auswahl der verarbeiteten Tabake und aufgrund der Art der Herstellung ein entsprechendes Ansehen und einen besonderen Ruf. Auch bei Nichtrauchern. Besser hätte es auch der Comandante nicht sagen können.

 

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