Landgericht München: Freundin eingesperrt und mit Teppichmesser verletzt?
Melanie K. (26, Name geändert) erhebt sich aus dem Zeugenstuhl und geht langsam vor zur Richterbank. Dort präsentiert sie den Richtern ihre Narbe an der Hand. Die ist ganz offenbar echt. Doch stammt die Verletzung tatsächlich von Thomas D. (29) wie es in der Anklage steht? Die Krankenschwester behauptet, dass ihr ihr ehemaliger Freund mit einem Teppichmesser einen Schnitt verpasst hat. Und das sei nur einer von 13 Angriffen, die sie während der kurzen Beziehung zu dem Mann zu erdulden hatte.
Vor der Strafkammer des Landgerichts schildert die junge Frau, wie sie nicht nur des Öfteren geschlagen und mit Zange oder Messer attackiert wurde, sondern auch von ihrem damaligen Partner in dessen Wohnung eingesperrt wurde. Sie habe sich sogar bei der Arbeit krank melden müssen, weil er sie gehen ließ.
Angeklagter gibt an, das Opfer sei angestiftet worden
Warum sie denn nicht daran gedacht habe, den Mann, der sie so quälte, zu verlassen, will der Vorsitzende Richter Philipp Stoll von ihr wissen. "Der Gedanke ist mir erst später gekommen", antwortet die junge Frau.
Zebus nicht artgerecht gehalten? Geldstrafe!
Ihre Aussage steht gegen das Wort des Angeklagten. Thomas D. hat 20 Seiten zu seiner Verteidigung schriftlich vorbereitet. Doch als ihn der Vorsitzende darum bittet, ist er bereit, "spontan und ehrlich" zu berichten, was seiner Meinung nach bis zum Bruch in der Silvesternacht 2014 zwischen den beiden passiert ist.
Er macht vor allem die Umgebung von Melanie K. für die Vorwürfe verantwortlich. Die hätten seine Ex-Freundin gegen ihn beeinflusst. Darunter auch eine Frau, die früher einmal sein Opfer geworden sein soll. Aber auch die Eltern von Melanie K. und ein Bekannter hätten die junge Frau zur Anzeige angestiftet.
Er streitet die Vorwürfe ab, bis auf den letzten
Er selber habe eine Gegenanzeige erstattet. Die Ermittlungen seien aber eingestellt worden. Für ihn völlig unverständlich.
"Den Fall 13 räume ich großteils ein, den Rest nicht", erklärt Thomas D. vor Gericht. Aber auch beim 13. Fall stimme in der Anklage nicht alles. Er habe in der Silvesternacht 2014 nach einem Streit nicht mit der Faust zugeschlagen, sondern lediglich mit der flachen Hand. Und auch nicht zwei Mal, sondern nur einmal. Es war in jedem Fall das Ende der Beziehung. Der Prozess wird fortgesetzt.
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