Landgericht München: Frau erschleicht Schwangerschaft - Mann muss trotzdem zahlen
München - Auf den ersten Blick sieht die Sache einfach aus: Eine Frau (42) fälscht die Unterschrift ihres Mannes, um sich eine mit seinem Sperma künstlich befruchtete Eizelle einsetzen zu lassen. Der zweite Versuch hat Erfolg, die Frau wird schwanger und gebärt ein Kind. Der Vater wider Willen zieht daraufhin vor Gericht, weil er nicht für den Unterhalt des Sohnes aufkommen will. Wer jetzt aber denkt, dass das Gericht dem hintergangenen Mann Recht gibt, liegt falsch. Das Landgericht entschied am Mittwoch, dass Karl T. (37, Namen geändert) für das Kind zahlen muss.
Denn ganz so einfach ist die Sache eben doch nicht. Zwar hat die Frau die Fälschung der Unterschrift zugegeben und ist dafür auch verurteilt worden. Aber der Mann habe es versäumt, bei der Münchner Kinderwunsch-Praxis deutlich zu machen, dass er vom ursprünglichen Ziel des Paares abgerückt ist und jetzt doch kein Kind mehr will. Jedenfalls nicht mit der Frau von der er sich inzwischen getrennt hat.
Kläger wollte Praxis den Unterhalt bezahlen lassen
Die Geschichte hinter dem Urteil: Ein Paar will Kinder, schafft es aber nicht auf natürlichem Weg. Die beiden wenden sich an eine Münchner Kinderwunsch-Praxis. Aber die Ehe kriselt, der Mann zieht im Frühjahr 2014 aus dem gemeinsamen Haus aus, kommt wieder und ist damit einverstanden, dass die Ärzte eine mit seinem Samen befruchtete Eizelle einfrieren. T. sagt bei der Verhandlung im März, seine Ex-Frau Inge (42) hätte ihn damals bereits unter einem Vorwand zu dieser Prozedur überredet. Sie habe ihm erklärt, dass sie möglicherweise Hautkrebs habe und die Chemotherapie ihre Fruchtbarkeit endgültig zerstören könnte. Er habe ihr das geglaubt.
Monate später schöpft er Verdacht, dass die Frau trotz der Ehekrise den nächsten Schritt der künstlichen Befruchtung - die Einsetzung der befruchteten Eizelle - eingeleitet hat. Er ruft die Praxis an, um zu erklären, dass er nicht mehr einverstanden sei. Ihm wird gesagt, dass er sich mit seiner Frau besprechen soll. Da er dann nichts weiter von sich hören lässt, gehen die Ärzte davon aus, dass seine (gefälschte) Einverständniserklärung gilt.
Diese Tatenlosigkeit wurde Karl T. nun bei der Klage zum Verhängnis. Landgerichts-Pressesprecherin Anne-Kristin Fricke: "Das Telefonat - so das Gericht - habe diesbezüglich keinen eindeutigen Inhalt gehabt und der Kläger habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen."
- Themen:
- Landgericht München