Landgericht München: Disco-Raser von FFB muss nicht ins Gefängnis

Das Gericht glaubt nicht, dass Ben B. (24) absichtlich Menschen umgefahren hat - so lief der Prozess in München.
von  AZ/jot
Der Angeklagte (24) beim Prozessauftakt mit seinem Dolmetscher.
Der Angeklagte (24) beim Prozessauftakt mit seinem Dolmetscher. © jot

München - Er hat auf dem Parkplatz der Disco Buck Rogers in Fürstenfeldbruck zwei Männer mit dem Auto umgefahren. Absichtlich? So ohne weiteres nicht nachweisbar. Das Landgericht hat Ben B. (24, Name geändert) deshalb nun zu einem Jahr und acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt – wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht.

Die Staatsanwaltschaft hatte B. noch einen Vorsatz unterstellt und wegen versuchten Totschlags angeklagt. Sie warf dem jungen Security-Mitarbeiter vor, nach einer Streiterei vor der Disco in Fürstenfeldbruck einen Mercedes-A-Klasse-Wagen absichtlich auf Karl L. (21) und Hans F. (25) gelenkt zu haben (AZ berichtete). Beide wurden verletzt.

Das Gericht glaubt dem Angeklagten

Ben B. hatte beim Prozessauftakt über seinen Verteidiger mitteilen lassen, dass er keinesfalls absichtlich rückwärts in Richtung der beiden Männer gefahren sei. Vielmehr habe er sich nach der Auseinandersetzung mit den beiden Männern in sein Auto geflüchtet und habe abhauen wollen.

Das Gericht folgt am Dienstag der Schilderung von B. – und verurteilt ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht.

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