Landgericht: Drei Jahre und neun Monate für Vergewaltiger

Die Jugendkammer verurteilt den 19-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe.  
von  John Schneider
Vor der Urteilsverkündung: Hans P. (Name geändert) verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktendeckel.
Vor der Urteilsverkündung: Hans P. (Name geändert) verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktendeckel. © jot

Die Jugendkammer verurteilt den 19-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe.

München Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Münchner Justiz musste einen Vergewaltiger aus der U-Haft entlassen, weil diese zu lange gedauert hat. Aus diesem Grunde durfte Hans P. (Name geändert) auch gestern das Justizzentrum zunächst auf freiem Fuße verlassen. Obwohl er Momente zuvor zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. Wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung.

Damit blieb die Jugendkammer des Landgerichts zwar unter den fünf Jahren, die Staatsanwältin Silke Bierl gefordert hatte. Aber noch deutlicher über den zwei Jahren auf Bewährung, die die Verteidigung für angemessen hielt.

In seiner Urteilsbegründung schilderte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier noch einmal, was die Beweisaufnahme an den Tag gebracht hatte: Hans P. hatte mit Freunden in München gefeiert. Früh morgens war er dann noch einmal alleine losgezogen und dabei der jungen Frau begegnet.

Unter dem Vorwand, er wolle einen Freund besuchen, folgte Hans P. seinem 32-jährigen Opfer in das Haus in der Goethestraße. Als die Frau in den Aufzug einsteigen wollte, griff er sie an, würgte sein Opfer und griff ihr in die Hose.

Der Sex-Täter zerrte sie in den Keller, stieß sie zu Boden und drang mit dem Finger in sie ein. 30 Minuten dauerten die Qualen und die Todesangst.

Der Frau gelang die Flucht, als er ihr erlaubte, mit ihm vor die Tür zu gehen. Zwei Fahrgäste in einem Taxi wurden auf die beiden aufmerksam, und stoppten den Taxler. Der Vergewaltiger floh, wurde aber wenige Wochen später gefasst.

Dem Kind wohlhabender Eltern bescheinigte das Gericht eine „Reifeverzögerung“. Er sei mehr Jugendlicher als Erwachsener, das habe auch sein Auftreten vor Gericht gezeigt.
Bei seinem Opfer hatte er sich entschuldigt, in der Untersuchungshaft aber gezeigt, dass seine Reue nicht besonders tief geht. Mit einem Polizeibeamten wollte er wetten, dass er frei kommt. „Reiche können sich Urteile kaufen“, soll er gesagt haben.

In seinem Fall ein Irrglaube. So nahm sein Opfer zwar 8000 Euro und die Entschuldigung an. Verzeihen könne sie ihm aber nicht, erklärte die Frau vor Gericht.

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