Lärmschutz-Streit: Anwohner klagen - An der Allacher Straße ist es zu laut

München - Erst schlagen die Wogen hoch im Gerichtssaal, dann scheinen sich die Parteien aber doch auf einen Kompromiss einigen zu können. Es geht um den Lärmschutz in der Allacher Straße. Anwohner wie Erna Schmid (71) und Roland Strobach (63) klagen seit Jahren, weil die Allacher Straße ihrer Meinung nach immer noch über Gebühr vom Durchgangsverkehr genutzt wird.
Einen ersten Klage-Erfolg landeten sie vor dem Verwaltungsgericht, als 2016 das Urteil kam, dass der betreffende Abschnitt zur Tempo-30-Zone gemacht wird. Die Stadt setzte das um. Wenn auch nicht so schnell wie die Kläger das gerne gehabt hätten. Eine aktuelle Verkehrszählung kommt jetzt zu dem Schluss, dass vor allem der Lkw-Verkehr durch die Tempo-30-Maßnahme um ein Drittel reduziert werden konnte. Die Kläger und ihre Unterstützer unter den Zuschauern glauben das nicht. Anwalt Wolfram Sedlak wittert gar Betrug, da an wichtigen Punkten nicht gemessen wurde. Er verlangt zunächst ein weiteres Gutachten.
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Klägerin Erna Schmid gibt sich kämpferisch: „Das lassen wir uns nicht gefallen.“ Und meint die ungenügenden Maßnahmen zur Lärmreduzierung. Ihr Mitstreiter Roland Strobach findet, dass das Gericht beim Augenschein vor Ort genauer hätte hinschauen können. Die Stadt pocht dagegen auf die Seriösität der Verkehrszahlen. Und doch geht man aufeinander zu. Der Kompromiss sieht schließlich eine neue Verkehrsregelung an der Kreuzung mit der Elly-Staegmeyr-Straße vor. Unter anderem soll hier der Verkehr der aus der Elly-Staegmeyr-Straße kommt, mit einem Linksabbiege-Verbot umgeleitet werden und so die Kläger vom Verkehrslärm entlasten. Die Stadt will das bis September prüfen und im Falle eines positiven Ergebnisses bis Ende des Jahres umsetzen.
Kommt die Maßnahme nicht zustande, wird das Gericht auf dem Schriftweg entscheiden, heißt es am Donnerstag. Einen neuen Termin vor Gericht wird es also so oder so nicht mehr geben. Es sei denn man geht in die Berufung beim VGH.