Ladesäulen-Zoff zwischen Münchner und Tesla geht in die nächste Runde

München - Der Münchner Constantin Schwaab betreibt mit seiner Firma Wirelane Ladestationen für Elektroautos. Und gegen den Branchenriesen Tesla sieht er einen massiven Wettbewerbsnachteil. Denn Tesla-Säulen sind nicht geeicht, so Schwaabs Vorwurf. Eigentlich deutschlandweit eine Selbstverständlichkeit.
Gericht lehnt Antrag zur Ladesäulen-Stilllegung ab
Deshalb zog Schwaab mit seinen Anwälten vor Gericht und reichte vor einigen Wochen beim Landgericht Frankfurt den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Tesla ein. Wichtigster Teil: die vorübergehende Stilllegung der Tesla-Ladesäulen, bis sie eben geeicht sind. Doch das Gericht lehnte das nun am Dienstag ab. Es fehle "eine objektive Dringlichkeit" für so einen Schritt.
Schwaab hatte schon mit dieser Möglichkeit gerechnet. Er sieht den Gerichtsentscheid auch als Teilerfolg. Denn: "Wir haben es somit offiziell bestätigt bekommen, dass Tesla-Ladesäulen nicht geeicht sind und werden mit einem offenen Brief das zuständige Berliner Eichamt anschreiben", sagt er am Telefon. Das ist nicht alles.
Prozess-Erfolg könnte Millionenschaden für Tesla bedeuten
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Schwaab kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Er hatte für den Fall einer Niederlage zudem eine Klage gegen Tesla angekündigt. Mehr als tausend Tesla-Supercharger werden täglich genutzt. Eine Stilllegung würde wohl einen Millionenschaden nach sich ziehen.