Ladenschluss: Kein Shoppen nach 20 Uhr!
Einkaufen nach 20 Uhr: Die Stadt will bei ihrer restriktiven Haltung bezüglich des Ladenschlusses bleiben – auch wenn es bundesweit und in der Region lockerer zugeht.
MÜNCHEN - Ist die Münchner Shoppingnacht nur der Türöffner für eine weitere Aufweichung des Ladenschlussgesetzes? Diese Frage wurde gestern auf einer Verdi-Betriebsrätekonferenz heiß diskutiert. Winfried Blume-Beyerle, Chef des Kreisverwaltungsreferats (KVR), machte als Gastredner die Haltung seiner Behörde zu zusätzlichen Shopping- oder Eventnächten in München deutlich: „Wir bleiben bei unserem restriktiven Kurs!”
Die Historie: Seit 60 Jahren befassen sich die Gewerkschaften mit dem Thema Ladenschluss. 1953/54 kam es zu massiven Demonstrationen, die als „Ladenschluss-Krieg” in die Münchner Stadtgeschichte eingingen. Im Laufe der Jahre kassierten die Beschäftigten im Einzelhandel trotzdem 17 Verlängerungen ihrer Arbeitszeit.
Die Rechtslage: In Bayern gilt – als einzigem Bundesland – noch das Bundesgesetz zu Ladenschlusszeiten. Keine Öffnung nach 20 Uhr – aber mit diversen Ausnahmen. Und der möglichen Genehmigung von vier „Marktsonntagen” pro Jahr. Damit wird in München – anders als in der Region – sehr restriktiv verfahren. Gerade mal eine Shoppingnacht pro Jahr in der Altstadt genehmigt das KVR. Blume-Beyerle: „Dabei gibt es reihenweise Anträge. Wir lehnen das ab – ich bin gespannt, wie lange wir das durchhalten.”
In 12 Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg, gilt die „6x24-Regelung”. Dort können die Geschäfte an sechs Tagen in der Woche bis zu 24 Stunden geöffnet sein. Wenn sie wollen.
Der Ablauf: Zusätzliche Ladenöffnungszeiten zur Shoppingnacht beantragen nicht die Geschäftsleute, sondern die Stadt bei der Regierung von Oberbayern. In München macht das das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW). Linken-Stadtrat Orhan Akman findet das „fragwürdig. Warum sollen wegen eines Kultur-Events die Läden offen sein?” Für ihn ist der Knackpunkt: „Wenn das RAW das nicht beantragen würde, gäbe es die Shoppingnacht nicht.”
Die Praxis: KVR-Chef Blume-Beyerle hat eine Tendenz festgestellt: Bei „Sonderverkaufsaktionen” werden die Läden an Werktagen länger als 20 Uhr, möglichst bis Mitternacht, geöffnet. Wohl keine gute Idee, denn hier schreitet die Behörde „energisch” ein: Mit Bußgeldern, auch wenn die mit maximal 500 Euro nicht besonders hoch ausfallen.
Das sagt der Veranstalter: Wolfgang Fischer von Citypartner München kann die Verdi-Argumente gegen die heuer fünfte Shoppingnacht (am 9. September) nicht verstehen: „Das ist eine Veranstaltung im Jahr, die vier Stunden dauert, keine Grundsatzentscheidung zum Ladenschluss.” Fischer verweist auf die „Abstimmung mit den Füßen”, an der sich jedes Mal Hunderttausende beteiligten.