Ladenbesitzer kämpft um 25 Zentimeter Gehweg
Ein Ladenbesitzer klagt, weil ihm nur ein halber Meter zur Präsentation seiner Ware erlaubt ist.
MÜNCHEN Es geht um einen Viertelmeter. Doch für Borhan A. sind es wirtschaftlich wichtige 25 Zentimeter. Der Ladeninhaber möchte an der Goethestraße seine Koffer und Geschenkartikel auf dem Gehweg ausstellen dürfen. Dafür hatte er eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Doch die Stadt genehmigte statt der beantragten 75 nur 50 Zentimeter Tiefe. Für ihn bedeute das Umsatzverlust, sagt Borhan A.
Er klagte gegen den Bescheid des KVR. Sein Anwalt Karl Graf bezeichnet das Vorgehen der Stadt als „Willkür”. An anderen Stellen im Bahnhofsviertel falle die Durchgangsbreite zum Teil noch geringer aus. Es fehle an Gleichbehandlung.
Der KVR hält solche Vergleiche für unstatthaft. Nicht immer halten sich die Ladeninhaber an die Vorgaben der Stadt. Deswegen würden ja Bußgelder verhängt.
Borhan A. kann selber ein (Klage-)Lied davon singen. Die Buß- und Zwangsgelder, die er berappen musste, gehen bereits in die Tausende. „Manchmal waren es nur fünf Zentimeter, die bestraft wurden.” Deswegen habe er auch den neuen Antrag gestellt. Im Laufe der Jahre sei der erlaubte Platz für seine Waren immer schmaler geworden. Anfangs war noch ein Meter gestattet, dann wurden es 75 Zentimeter – und heuer halt nur noch 50.
Doch der Richter findet die die Entscheidung der Stadt rechtlich korrekt. Er hatte vor Ort nachgeschaut. Normalerweise sei der Durchgang kein Problem, so seine Beobachtung, aber wenn sich eine Menschentraube am Geschäft vorbeischiebt, weichen Passanten auf den Radweg aus: Ein Unfallrisiko. Wenn ein Passant stehen bleibt, um sich die Koffer anzuschauen, werde der Raum noch knapper.
Trotzdem kassierte das Gericht den Bescheid. Die Stadt hätte die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs” zur Begründung heranziehen müssen. Über seinen Sieg wird sich Borhan A. nicht lange freuen können: Der korrekt begründete Bescheid wird nicht auf sich warten lassen.
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