LaBrassBanda: Crowdsurfer verletzt junge Frau

25-jährige Studentin wird bei einem LaBrassBanda-Konzert verletzt. Sie verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld.
John Schneider |
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Kann gefährlich werden: Crowdsurfing.
dpa Kann gefährlich werden: Crowdsurfing.

München Es war ihr erstes LaBrassBanda-Konzert: Die damals 25-jährige Studentin aus Bayrischzell ahnte nicht, was ihr bevorstand und stellte sich mit ihren Freunden in die Nähe der Bühne. Ein gefährlicher Platz, wie sich an diesem 1. Mai 2014 im Miesbacher Bierzelt schnell zeigte.

Bereits beim ersten Song wird die junge Frau von einem sogenannten Crowdsurfer – jemand lässt sich auf dem Rücken oder Bauch liegend von den Konzertbesuchern über die Menge tragen – mit dem Fuß am Auge verletzt. Die Diagnose: Riss der Retina, ein Augenödem.

15 000 Euro Schmerzensgeld wollte sie vom Veranstalter (59) einklagen. Zwar sehe sie nach einem Krankenhausaufenthalt inzwischen wieder gut, aber es drohe eine Netzhautablösung. Deswegen müsse sie regelmäßig zum Augenarzt.

Bei der Vorgruppe sei auch noch alles entspannt gewesen, erinnerte sich die Klägerin bei der Verhandlung vor dem Landgericht am Freitag. Doch bei LaBrassBanda begannen viele im Publikum zu hüpfen und zu springen: „Wir wollten raus.“ Sie habe dann den Crowdsurfer gesehen, aber wieder aus den Augen verloren. Bis er direkt vor ihr zu Boden ging und dabei ihr Auge mit dem Schuh erwischte.

Der Veranstalter wehrt sich gegen die Forderung: „Wir haben unsere Pflicht mit zehn Ordnern sogar übererfüllt.“ Ihm sei damals auch nichts von dem Unfall berichtet worden. „Fünf Tage später bekamen wir dann den Brief vom Rechtsanwalt.“

Crowdsurfer waren bislang noch nie Gegenstand eines Prozesses. Die Richterin machte der Klägerin klar, dass sie in jedem Fall eine große Mitschuld trage. Bei einem solchen Konzert müsse man mit Crowdsurfern rechnen, dazu komme, dass sie den Mann auch noch gesehen habe.

Der Prozess endete daraufhin mit einem Vergleich. Die Klägerin gibt sich mit 1500 Euro zufrieden, dafür sind alle Ansprüche, auch zukünftige abgegolten. Und das Publikum hat gelernt, dass man bei Konzerten auch ein bisschen selber auf sich aufpassen muss. Allgemeines Lebensrisiko nennt das der Jurist.

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