Labrador beißt: Maulkorbzwang!

Eine Hundehalterin aus Hadern wehrt sich dagegen. Ihre Klage wird aber abgewiesen
John Schneider |
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Eine Hundehalterin aus Hadern (München) wehrt sich dagegen. Ihre Klage wird aber abgewiesen.

Hadern (München) - „Bijou” hat zugeschnappt. Der schwarze Labrador-Mischling war am 14.April 2012 vor einem Supermarkt in der Blumenaustraße angeleint worden, weil sein Frauchen einkaufen wollte. Ein zehnjähriger Bub sah den Hund und wollte ihn streicheln. Da biss das Tier zu. Der Bub kam mit einer Schürfwunde am Arm davon.
Das KVR verhängte daraufhin einen Leinenzwang. Dazu muss dem Tier ein Maulkorb angelegt werden, wenn es unbeaufsichtigt ist. Hundehalterin Karla F. (Name geändert) klagte gegen den Bescheid. Gestern kam es zur Verhandlung. Wer nicht kam, war die Hundehalterin aus Hadern (München).

Der Biss hat eine Vorgeschichte. Bijou hatte 2007 bereits einmal zugebissen, dazu kamen Beschwerden von Nachbarn über das Verhalten des Tieres, das wohl öfters – wenn auch in freundlicher Absicht – an Menschen hochgesprungen sei, die das gar nicht schätzten. Die Hundehalterin blieb uneinsichtig: Schuld sei auch im jüngsten Fall das Kind, das sich dem Hund genähert hatte.
Das sei aber ein „Irrglaube” der Hundehalter, erklärte Verwaltungsrichter Josef Nuber. Von einem Hund gehe in jedem Fall eine „Gefährdung” aus, für die der Hundehalter haftet – und nicht derjenige, der sich dem Hund nähert.

Der KVR-Bescheid hatte damals auch mit einem anderen Fall zu tun. In Harlaching war im Juni eine Zweijährige, ebenfalls von einem Labradormischling, ins Gesicht gebissen worden. Der Fall sorgte für Aufsehen und großen Druck auf die Behörde.

Richter Nuber regte einen generellen Leinenzwang wie in anderen Städten an. Der KVR-Vertreter erklärte, dass dies zwar von der Behörde öfters vorgeschlagen wurde, es im Stadtrat aber wohl zu viele Hundebesitzer gibt: „München gilt als sehr hundefreundliche Stadt.” Stattdessen gehe man beim KVR, wenn nötig, in Einzelfällen jetzt härter vor.
Im Fall von Bijou bekam das KVR Recht. Die Klage der Halterin wurde abgewiesen. 

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