KVRaucherzone? - Anzeige gegen Blume-Beyerle

Ein Rechtsanwalt zeigt den Chef des Kreisverwaltungsreferats an. Angeblich verstößt die Behörde selbst gegen das Rauchverbot.
von  Anne Hund
Mal wieder verursacht es Streit: das Rauchverbot.
Mal wieder verursacht es Streit: das Rauchverbot. © AP

Ein Rechtsanwalt zeigt den Chef des Kreisverwaltungsreferats an. Angeblich verstößt die Behörde selbst gegen das Rauchverbot.

München - Neuer Zunder in der Debatte ums Rauchverbot. Diesmal sind es aber nicht irgendwelche Wirte, die sich erklären müssen. Nein, es ist der Chef des Kreisverwaltungsreferats, Wilfried Blume-Beyerle, höchstpersönlich.

Der Anwalt Rudolf King beschuldigt ihn der „mehrzehntausendfachen Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Gesundheitsschutzgesetz“. Die Begründung: Im KVR-Gebäude sei im Treppenhaus unzulässig geraucht worden. Blume-Beyerle als Behördenchef habe dies nicht, wie es seine Pflicht sei, unterbunden.

Am Sonntag bestätigte Rudolf King auf AZ-Anfrage: „Ja, ich habe Strafanzeige gegen Blume-Beyerle gestellt.“ Nicht zum ersten Mal liegt der Anwalt mit dem KVR im Clinch: Er vertritt die Spielhalle CTVM 21 GmbH , die gegen das Rauchverbot verstoßen hat und 90.000 Euro Zwangsgeld zahlen sollte. Dagegen klagte die GmbH. Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt – wegen eines Formfehlers (AZ berichtete).

Nun also die Anzeige gegen KVR-Chef Blume-Beyerle, zu der auch der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) eine klare Position hat. Der Vorsitzende Franz Bergmüller kritisiert: Es gebe zwar Behörden, die einen Raucherraum einrichten – dies sei zulässig – „aber stattdessen wurde im KVR im Treppenhaus geraucht“.

Dies sei nicht einfach hinnehmbar, so Bergmüller. „Wahrscheinlich war kein Kämmerlein mehr frei. Autsch! Da hat dann aber einer nicht aufgepasst“, kritisiert der Gastronom den KVR-Chef. „Ja, wer ist denn nun eigentlich Verantwortlicher für die Einhaltung des Rauchverbots in einer Behörde? Der Behördenleiter!“

Wilfried Blume-Beyerle dagegen sieht sich im Recht. Er sagt, er habe sich nichts vorzuwerfen. Denn, so der KVR-Chef: „Die Treppenhäuser des KVR, in denen geraucht wird, sind ausdrücklich als Raucherzone deklariert.“

Geraucht werde zudem nicht etwa im modernen Trakt des KVR, wo das Standesamt angesiedelt ist. Sondern nur in den „drei Außentreppenhäusern“ des Erweiterungsbaus, der von der Ruppertstraße einsehbar sei. Dies sei Teil des Aus- und Fortbildungszentrums, „der Normalbürger kommt dort gar nicht hin“.

Warum es keinen Raucherraum im KVR gibt? Blume-Beyerle: „Die Räume sind knapp. Diese Treppenhäuser sind quasi die Raucherräume.“ Dies sei erlaubt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.