KVR-Zahlen zu Corona-Verstößen: Knapp 6.500 Bußgeldbescheide

Es könnte ein heißer Herbst werden: Club-Betreibern droht bei Verstößen gegen Infektionsschutzmaßnahmen der Widerruf der Gaststättenerlaubnis. Im KVR tut man sich schwer mit genauen Zahlen zu Bußgeldern.
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"Corona?" - "Na dann, Prost!" In manchen Kneipen und Bars wird nicht immer auf die Infektionsschutzmaßnahmen geachtet. (Symbolbild)
"Corona?" - "Na dann, Prost!" In manchen Kneipen und Bars wird nicht immer auf die Infektionsschutzmaßnahmen geachtet. (Symbolbild) © Angelika Warmuth/dpa/dpa

München - Die Diskussion um die Feierwütigen, um die vorwiegend jugendlichen Vergnügungssüchtigen auf den Münchner Hotspots, ist mit dem herannahenden Herbst abgeebbt.

Das Geschehen in den Bars und private Partys geraten in den Fokus, das Treiben in den Diskotheken könnte bald zum noch größeren (Corona-)Thema werden. 

Seit die Lokale unter Corona-Auflagen wieder geöffnet haben, sind dort Stand jetzt über 90 Anzeigen mit dem entsprechenden Bezug gegen Gastwirte eingegangen. In 30 Fällen sei demnach ein Bußgeld verhängt worden. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" und bezieht sich dabei auf Angaben aus dem Kreisverwaltungsreferat

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Das Ganze ist allerdings nicht so einfach: Die Polizei überwacht Straßen und Plätze, die Bezirksinspektionen des KVR kontrollieren Restaurants und Kneipen. Die Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten landen bei der KVR-Bußgeldstelle.

KVR-Sprecher: Tatbestand "privates Feiern" gibt es nicht

Den Tatbestand "privates Feiern" gebe es nicht, zitiert die "SZ" KVR-Sprecher Johannes Mayer. So seien konkrete Zahlen zu Anzeigen wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung auf privaten Feiern nicht vorhanden. Inzwischen seien 6.450 Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit Verstößen gegen eine der Infektionsschutzmaßnahmen ausgestellt worden, heißt es im Kreisverwaltungsreferat.

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Aber: Darin enthalten seien auch die Verstöße aus dem Frühjahr. Damals durfte man die eigene Wohnung nicht ohne ohne triftigen Grund verlassen - etwa 8.700 Anzeigen habe es allein deshalb gegeben.

Maximales Bußgeld von 25.000 Euro bisher noch nicht verhängt 

Das im Gesetz vorgesehene maximale Bußgeld von 25.000 Euro wurde laut dem Bericht der "SZ" bisher in München noch kein einziges Mal ausgesprochen. Im Schnitt lägen die Bußgelder gegen Betriebe zwischen einigen Hundert und Tausend Euro,  je nach Größe des Unternehmens und abhängig vom Ausmaß des Verstoßes. 

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7 Kommentare
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  • M-Bürger am 04.10.2020 16:54 Uhr / Bewertung:

    "Die Polizei überwacht Straßen und Plätze, die Bezirksinspektionen des KVR kontrollieren Restaurants und Kneipen." nur MVV, MVG und DB bieten störungsfreie Rückzugsgebiete für Knallköpfe und Assis.

  • Sarah-Muc am 03.10.2020 13:27 Uhr / Bewertung:

    Warum druckt die AZ sowas??? "Überwiegend jugendliche Vergnügungssüchtige"!!!!!
    Das ist doch ein ganz normaler, menschlicher Wunsch, sich auch zu vergnügen und muss
    doch nicht dermassen diffamiert werden?
    Vielleicht sollte die AZ sich endlich mal umbenennen in MB! München Bild!!!
    Denn das Niveau hat sie eigentlich schon lange erreicht!

  • am 04.10.2020 12:30 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarah-Muc

    Was ist da so schlimmes geschrieben.
    Wahrheiten können leider die wenigstn hören. Und was hat das mit Söder zu tun.?

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