KVR gegen Krätz: Streit geht weiter

Promi-Wirt erringt vor Gericht einen Etappen-Sieg. Behördenchef Blume-Beyerle kritisiert die Entscheidung als „oberflächlich“ - und legt Beschwerde ein.  
von  Julia Lenders
Werden wohl keine Freunde mehr: KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle (links) und Wirt Sepp Krätz.
Werden wohl keine Freunde mehr: KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle (links) und Wirt Sepp Krätz. © Schramek/Müller

Der Promi-Wirt erringt vor Gericht einen Etappen-Sieg. Behördenchef Blume-Beyerle kritisiert die Entscheidung jedoch als „oberflächlich“ – und legt Beschwerde ein.

München - Die Auseinandersetzung zwischen Promi-Wirt Sepp Krätz und der Stadt München geht in eine neue Runde. Das Kreisverwaltungsreferat legt Beschwerde gegen die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein, wonach der vorbestrafte Krätz sein Lokal „Andechser am Dom“ vorerst weiterführen kann (AZ berichtete).

Eine Entscheidung, die KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle im Gespräch mit der AZ als „oberflächlich“ bezeichnet. Seiner Meinung nach „darf man es sich nicht so leicht machen wie das Verwaltungsgericht“. Jetzt soll die nächsthöhere Instanz, der bayerischer Verwaltungsgerichtshof, sich mit der Causa Krätz befassen.

Worum geht es bei dem Streit? Das KVR hatte dem verurteilten Steuersünder Krätz im April die Gaststättenkonzession entzogen. Begründung: Er gilt nicht mehr als zuverlässig genug, um eine Wirtschaft zu betreiben. Zugleich ordnete das KVR den so genannten Sofortvollzug an. Demnach hätte Krätz den Andechser schon in wenigen Tagen, am 1. Juni, aufgeben müssen.

Doch Krätz wehrte sich: Im Eilverfahren klagte er gegen den angeordneten Sofortvollzug – und errang einen Etappensieg. Denn das Verwaltungsgericht entschied am Montag: Krätz darf das Lokal bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens behalten, damit ein vorläufiges Berufsverbot vermieden wird. Die Kernfrage aber, ob der Entzug von Krätz Konzession rechtmäßig war oder nicht, blieb vorerst unbeantwortet.

Das schmeckt Behördenchef Blume-Beyerle gar nicht. Denn es kann dauern, bis die Gerichte eine abschließenden Entscheidung treffen. Aus dem KVR heißt es: „Die Praxis zeigt, dass sich dies über Jahre hinziehen kann.“ Stelle sich dann heraus, dass der Wirt tatsächlich als unzuverlässig einzustufen war, „hätte er trotz erheblicher strafrechtlicher Verfehlungen seinen Betrieb über Jahre hinweg und ohne gaststättenrechtliche Konsequenzen betreiben können“.

Und mehr noch: Der Entzug einer Konzession gilt nicht lebenslänglich, nach ein paar Jahren kann eine neue beantragt werden. Läuft’s gut für Krätz – so das Szenario, das jetzt im KVR geschildert wird – dürfte er also ohne größere Unterbrechung Wirt bleiben. Obwohl er zuletzt wegen Steuerhinterziehung in 36 Fällen schuldig gesprochen wurde. Und auch das Verwaltungsgericht anerkennt, dass es sich dabei um „erhebliche Verfehlungen“ handelte.

Stadtminister Blume-Beyerle stört sich auch daran, dass er und seine Kollegen jetzt als die „bösen Buben“ dastünden, die eine „Doppel-Bestrafung“ von Krätz wollten. „Aber das ist nun mal das Recht“, sagt er. Beim Wirt irgendeiner Eckkneipe werde es schließlich auch angewendet.

In einer gepfefferten KVR-Mitteilung steht, das Gericht werde zwar „den Interessen des Gastwirtes gerecht, nicht aber denen des Verbrauchers und der Allgemeinheit“. Und: „Das Gaststättenrecht wird so zum stumpfen Schwert.“

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