KVR: 13.454 Lebensmittelkontrollen in 18.000 Betriebe

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat will die Lebensmittelüberwachung noch weiter ausbauen – in der Bußgeldstelle sollen jetzt sogar fünf neue Stellen geschaffen werden.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Das Münchner Kreisverwaltungsreferat will die Lebensmittelüberwachung noch weiter ausbauen – in der Bußgeldstelle sollen jetzt sogar fünf neue Stellen geschaffen werden.

„Ranzig, muffig, alt und fremdartig, schimmlig, grünlich und ekelerregend" - so wurden im Jahr 2006 Proben beschrieben, die aus einem Kühlhaus in Johanneskirchen stammten. Doch seit den großen Gammelfleisch-Skandalen hat sich bei der Lebensmittelüberwachung der Stadt viel getan. Ende 2006 hatte der Stadtrat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um den „vorhandenen Überwachungsdefiziten“ entgegen zu wirken. Was ist seither alles passiert?

Als Sofortmaßnahme wurden damals acht Stellen für Auszubildende beschlossen, im Jahr 2007 stellte das KVR dann insgesamt 20 Auszubildende ein. Bereits fertig qualifizierte Kontrolleure gibt es auf dem Arbeitsmarkt kaum – damals wie heute. Aktuell sind in der Lebensmittelüberwachung 46 Mitarbeiter im Außendienst eingesetzt. Sie sollen ein Auge auf etwa 18 000 Betriebe haben – vom Kiosk über Gaststätten und Metzgereien bis zum Großbetrieb.

Die Häufigkeit der Kontrollen hängt maßgeblich davon ab, welche Lebensmittel verarbeitet werden. Die Stadt will ihr bisheriges Intervall beibehalten: Alle sechs oder zwölf Monate sind die meisten Betriebe unter die Lupe genommen worden. Im Jahr 2009 würde das insgesamt 13 454 Kontrollen bedeuten. Dabei setzt sich die Stadt selbst weit strengere Vorgaben, als sie nach EU-Recht müsste.

Dass die Überwachung notwendig ist, zeigt vor allem eine Zahl: 2008 wurden bei 48,8 Prozent der Pflichtkontrollen Mängel entdeckt – was Nachkontrollen nach sich zieht. In 4798 Fällen war von „mittelschweren oder schweren Beanstandungen“ die Rede.

Der Kreisverwaltungsausschuss beschloss gestern, dass Bußgeld-Bereich fünf neue Stellen geschaffen werden sollen. Bislang liegt das durchschnittliche Bußgeld, das verhängt wird, etwa bei 1400 Euro. Im Einzelfall kann aber auch eine Strafe von 50 000 Euro abkassiert werden. Das KVR geht davon aus, dass durch eine Steigerung der Bußgeldverfahren Mehreinnahmen von insgesamt 1,3 Millionen Euro erzielt werden können.

lj

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