Kurioser Streit um Fotoshooting-Kosten: Escort-Dame muss nicht zahlen
München - Sie sind Damen für gewisse Stunden, begleiten Herren zum Essen und manchmal auch bis ins Hotel: Escort-Begleiter. Eine Hamburger Agentur hat sich nun einen Rechtsstreit mit einer Münchner Bewerberin für diese Tätigkeit geliefert. Und zwar wegen einer Rechnung für ein Hotelzimmer und ein Fotoshooting.
Der Fall: Eine Frau aus München hatte sich bei der Agentur als Escort beworben, um in die Kartei aufgenommen werden zu können, sollte sie nach Hamburg fahren und Fotos machen lassen - Kosten: 800 Euro netto. Weil die Bewerberin knapp bei Kasse war, versprach die Agentur ihr, das Geld vorstrecken zu können. Sobald sie als Escort gebucht werde, könne sie das Geld zurückzahlen.
Bei dem Shooting musste nun nicht nur der Fotograf, sondern wegen schlechten Wetters auch Hotelzimmer gebucht werden. Gesamtkosten: 1.652 Euro.
Trotz der Bilder wurde die Münchnerin nicht gebucht. Die Hamburger Agentur wollte deshalb das Geld so ausgezahlt bekommen. Es kam zum Rechtsstreit.
Doch die Agentur unterlag jetzt vor Gericht. Ein Münchner Amtsrichter urteilte: Die Bewerberin muss weder für Fotos, noch für das Hotel bezahlen.