Kurioser Sauna-Prozess: Der brennende Mann und die verschwundene Rolex

München - Es war ein Feuer-Drama, das tödlich hätte enden können. Paul A. (64, Name geändert) überlebte. Auch dank der Sanitäter, die ihn damals schnell versorgten. Allerdings vermisste der 64-Jährige nach dem Einsatz der Retter seine Rolex - und strengte eine Klage gegen das Bayerische Rote Kreuz an.
Sauna in Münchner Hotel stand nach Aufguss in Flammen
Die Vorgeschichte: Paul A. wollte sich am 4. März 2016 bei einem Hotelaufenthalt in München in der Sauna entspannen. Der Saunameister wollte einen Aufguss durchführen, aber benutzte dabei offensichtlich eine ölhaltige Flüssigkeit. Es kam zu einer Verpuffung, die Sauna stand in Flammen.
Paul A. versuchte zu flüchten, stürzte dabei über den am Boden liegenden Saunameister und kam selber mit der Flüssigkeit in Berührung. Dadurch fing er selbst Feuer und erlitt erhebliche Verbrennungen. 31,5 Prozent der Hautfläche war betroffen, stellte sich später heraus. Paul A. wurde per Hubschrauber in eine Klinik geflogen.
Kläger beschuldigt BRK seine Rolex geklaut zu haben
Die zuerst am Einsatzort erschienenen Rettungssanitäter hatten zuvor die Rolex "Yachtmaster" von seinem Handgelenk abgenommen, um ihm einen Zugang zu legen. Seitdem ist die 18.000 Euro teure Uhr verschwunden.
Laut BRK haben die Sanitäter die Uhr in die Brusttasche des Bademantels von Paul A. gesteckt. Der sagt aber, dass er ohne Bademantel zur Sauna gegangen sei. Außerdem hätten die Bademäntel des Hotels gar keine Brusttaschen.
BRK für solche Vorfälle nicht haftbar zu machen?
Er erinnere sich vielmehr, dass eine Sanitäterin die Uhr in die Tasche ihrer Jacke gesteckt habe. Ob das so stimmt, ist strittig. Jedenfalls habe sich das BRK einer Pflichtverletzung schuldig gemacht, sagt der Kläger. Deswegen fordere er Schadenersatz. 18.000 Euro für die Uhr plus 1.100 Euro Anwaltskosten.
Doch es gibt ein viel grundsätzlicheres Problem bei der Klage. Das BRK argumentiert nämlich, dass es für solche Vorfälle gar nicht haftbar zu machen ist. Zuständig sei vielmehr der Rettungszweckverband.Das trifft sich offenbar mit der Meinung des Gerichts. Der Vorsitzende Richter Frank Tholl führt ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes von 2004 an. Das Urteil der Kammer soll am 16. Dezember verkündet werden.