Kurioser Prozess am Münchner Landgericht: Wer hat jetzt wen wie geschlagen?
München – Zuerst fehlt die Dolmetscherin: Die Verhandlung am Dienstag um einen Fall von schwerer Körperverletzung verzögert sich, schon bevor sie richtig begonnen hat. Doch auch als der Ersatzmann da ist, gestaltet sich der Prozess zäh.
In der Anklageschrift sieht die Sachlage noch verhältnismäßig einfach aus: In einem Wohnhaus kommt es zwischen Nachbarn zur Auseinandersetzung in einem schon länger währenden Zwist. Als Khaled M. (Name geändert) das Haus verlässt, kommt der Angeklagte ihm hinterher, zieht ihm zunächst zwei Mal mit einem Holzstock eins über und schlägt ihn mit der Faust, droht der Familie. Nach einem Gerangel lösen sich die beiden voneinander.
Die Anklage lautet am Ende: schwere Körperverletzung.
Der Angeklagte ist psychisch krank
Das alles trug sich am 30. November vergangenen Jahres zu. Der Angeklagte Karim A. (Name geändert) war zunächst in Untersuchungshaft, später in der forensischen Abteilung in Haar. Dort ist er noch immer.
Der Ablauf der Geschehnisse ist dann aber deutlich schwieriger zu rekonstruieren: Der als psychisch krank angesehene Angeklagte beschreibt eine regelrechte Schlägerei beider Beteiligter, an deren Ende er um sein Leben gefürchtet habe.
Khaled M. habe ihm, als er am Boden lag, die Luft abgedrückt. Außerdem habe der ihn schon zu Beginn mit einem spitzen Gegenstand verletzt und die Holzstange habe er aus Angst vor dem – an dem Tag allerdings nicht anwesenden – Schwager bei sich gehabt.
Das Opfer kann sich nicht erinnern, der Angeklagte war bekifft
Khaled M. erscheint sichtlich mitgenommen im Zeugenstand. Viele Fragen der Anwälte und Richter kann er nur vage beantworten – er erinnere sich nicht mehr so genau, sagt er.
Anders als noch bei der Aussage bei der Polizei. Einen spitzen Gegenstand habe er jedenfalls nicht gehabt und schwört, nie zugeschlagen zu haben. "Ich habe nur versucht, ihn abzuwehren", sagt Khaled M. aus.
Karim A. gibt zudem an, vor der Auseinandersetzung einen Joint geraucht zu haben und mit Einverständnis der Ärztin seine Medikamente zeitweise abgesetzt zu haben.
Als die Verteidigerin um eine Pause bittet, gewährt der Vorsitzende sie nur zu gerne. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.
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