Kurioser Pony-Streit endet vor Münchner Gericht

Das Amtsgericht München verhandelte im Eilverfahren eine juristische Auseinandersetzung zwischen einer Münchner Reitlehrerin und einer Pferdepension.
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Das Münchner Amtsgericht musste sich mit zwei Ponys beschäftigen. (Symbolbild)
Das Münchner Amtsgericht musste sich mit zwei Ponys beschäftigen. (Symbolbild) © dpa

München - Das Amtsgericht München hat es mit dem kuriosen Ansinnen einer Reitlehrerin zu tun bekommen. Die Münchnerin wollte in einem Eilverfahren die Betreiberin einer Pferdepension in München dazu verpflichten, ihren beiden Ponys wieder Zugang zur Weide der Pension zu ermöglichen.

Reitlehrerin klagt gegen Pferdepension

Die Reitlehrerin hatte mit der Pension im September 2019 einen Pferdeeinstellungsvertrag für ihre beiden Ponys abgeschlossen. Der sah gegen eine monatliche Zahlung von 630 Euro Folgendes  für die Dauer von vier Jahren vor: einen Platz im Offenstall bei täglicher Fütterung und der Lenkung der Pferde, Weidegang, Einbringung von Einstreu im Winter, Ausmisten der Ställe an zwei Tagen pro Woche unter Mitbenutzung der Reitanlagen, der Schulsattelkammer, der Futterkammer des Stüberls und der Sanitäranlagen.

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In ihrem Antrag behauptet die Reitlehrerin nun, dass die Pferdepension ihren beiden Ponys seit 27. Mai 2021 den Zugang zur Weidekoppel versperrt. Sie vermutet als Grund ihre Weigerung, einer zehnprozentigen Erhöhung der monatlichen Zahlung zuzustimmen.

Sie begründet ihren Eilantrag damit, dass ein regelmäßiger Weidegang für die physische und psychische Gesundheit eines Pferdes extrem wichtig sei. Die von ihr herbeigerufenen Polizeibeamten hätten keine unmittelbare Lebensgefahr für die Pferde gesehen und ihr zum Gang zum Zivilgericht geraten.

Veterinäramt schreitet ein

Die zuständige Richterin am Amtsgericht München wies den Eilantrag der Antragstellerin kostenpflichtig zurück und begründete dies damit, dass die Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung nicht gegeben seien, da für das Gericht nicht ersichtlich sei, "warum der wesentliche Nachteil der gegebenenfalls eintretenden physischen und psychischen Belastung der Ponys nicht bis zur Hauptsacheentscheidung durch das Ausführen der Ponys durch die Antragstellerin selbst oder anderweitige Dritte verhindert werden kann".

Da durch das Einschalten des Veterinäramtes der Weg für die beiden Ponys zur Koppel wieder geöffnet sei, wies die zuständige Richterin am Amtsgericht eine Beschwerde der Antragstellerin mit der Begründung zurück, dass sich der Sachverhalt zwischenzeitlich ja erledigt habe.

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  • brauxtnix am 18.07.2021 10:55 Uhr / Bewertung:

    Und was sagten die Ponys als Zeugen vor Gericht aus ??

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