Kunstpark Ost: Streit in Disco endet tödlich

Körperverletzung mit Todesfolge: Ein 24-Jähriger bringt sein Opfer mit einem Faustschlag zu Boden. Der Mann stirbt später im Krankenhaus.
John Schneider |
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Vor der Verhandlung: Peter S. (24) m Gespräch mit seinem Anwalt Stefan Waldeck.
John Schneider Vor der Verhandlung: Peter S. (24) m Gespräch mit seinem Anwalt Stefan Waldeck.

München Zwölf Tage nach einer Disco-Schlägerei am Kunstpark Ost wurde aus einer Körperverletzung eine Körperverletzung mit Todesfolge. Ali B. (49, Namen geändert) starb im Krankenhaus nachdem er durch einen Schlag zu Boden gestreckt wurde und auf den Hinterkopf fiel.

Wegen dieses Todes muss sich seit Montag Peter S. (24) vor dem Landgericht verantworten. Vor genau einem Jahr war er in den Morgenstunden des 9. Juni 2014 nach einem Club-Besuch im Kunstpark Ost mit dem späteren Opfer in Streit geraten. Laut Anklage hat der Verkäufer dann mehrmals mit der Faust zugeschlagen. Sein Opfer ging zu Boden und erlitt einen Schädelbruch sowie eine Gehirnblutung.

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Im Krankenhaus wurde der Mann sofort einer Notoperation unterzogen. Am 21. Juni verstarb Ali B. dennoch aufgrund einer akuten Lungenembolie. Für die Ankläger eine zu erwartende Folge der lebensbedrohlichen Kopfverletzung.

Peter S. gab gestern einen Schlag zu, will aber in Notwehr gehandelt haben. Das Opfer habe ihn wüst beschimpft und ihn verfolgt. An der Straßenecke Grafinger- und Friedensstraße habe er schließlich angehalten und Ali B. zur Rede gestellt: „Was soll das? Was willst du von mir?“

„Er hat mich drei Mal geschlagen“, ließ er seinen Anwalt Stefan Waldeck vor Gericht erklären. Er sei selber nach einem dieser Schläge am Boden gelegen, als ihn erneut ein Schlag am Hinterkopf traf. „Ich habe in diesem Moment an Dominik Brunner denken müssen.“ Deswegen sei er schnell aufgesprungen und habe seinerseits mit voller Wucht zugeschlagen. „Ich hätte nie gedacht, dass meine Schläge eine solche Wirkung haben.“ Sein Fazit: „Es tut mir leid, aber es war Notwehr.“ Weitere Fragen wollte er nicht beantworten.

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So bleibt das Motiv des Streits völlig im Dunkeln. Auch der Spezl des Angeklagten, ein Augenzeuge, konnte da kein Licht reinbringen. Er erinnerte sich zwar, dass das Opfer eines der beiden Mädchen in ihrer Begleitung gekannt und vielleicht angefasst habe. Gesehen hatte er das aber nicht.

Er habe in dieser Nacht genau wie Peter S. viel getrunken. Vor allem Bier und Wodkamix-getränke. Dementsprechend habe er nach der Tat auch viel Unsinn erzählt. So habe er sich der Polizei, die schnell am Tatort war, zunächst gesagt, er sei der „Stiefbruder“ von Peter S. Das stimme aber nicht, gab er vor Gericht zu. Seinem Spezl bescheinigte er, dass dieser „reizbar“ sei, wenn er trinkt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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