Kunstfehler: Kind behindert

Krankenkasse klagt: Ärzte sollen bei Geburt falsch auf ein problematisches CTG reagiert haben. Der heute Elfjährige ist schwerst behindert – ohne Aussicht auf Gesundung.
von  John Schneider

Krankenkasse klagt: Ärzte sollen bei Geburt falsch auf ein problematisches CTG reagiert haben. Der heute Elfjährige ist schwerst behindert – ohne Aussicht auf Gesundung. Was seine Mutter sagt

MÜNCHEN Peter (alle Namen geändert) ist ein großer FC-Bayern-Fan. „Er durfte schon mal mit Robben aufs Foto”, erzählt seine Mutter und lächelt. Paula K. (42) ist stolz auf ihren 11-Jährigen. „Er ist ein wunderschönes Kind.”

Doch ihr Sohn macht ihr auch große Sorgen. Peter ist seit seiner Geburt auf Grund von motorischen Störungen schwer behindert. „Er kann nicht sprechen und nicht greifen”, erklärt seine Mutter am Rande des Prozesses im Oberlandesgerichts. Sein Kopf könne und wolle, aber sein Körper versage ihm den Dienst. Hoffnung auf Heilung gibt es nicht. „Peter und ich kommunizieren über einen Augencomputer und wir haben eine eigene Sprache entwickelt”, erzählt die Mutter. Der Bub besuche eine spezielle Schule in München.

Die Krankenkasse hat die Ärzte verklagt. Sie sieht einen groben Behandlungsfehler bei der Geburt und will daher Kosten von knapp 90000 Euro als Schadenersatz zurück. Und dazu die Feststellung, dass die Ärzte und das Krankenhaus für alle weiteren Kosten - für Peter gilt die Pflegestufe 3 – aufkommen müssen. In der ersten Instanz scheiterte die Kasse. Jetzt muss das Oberlandesgericht entscheiden.

Was ist so schrecklich schief gelaufen an diesem 14. Septembertag 2001? Um 19.15 Uhr schlägt eine Hebamme im Krankenhaus Alarm, ruft die zuständige Ärztin an: Die Herztöne des ungeborenen Kindes von Paula K. sind laut CTG (Herztonwehenschreibung) unregelmäßig. Die erfahrene Assistenz-Ärztin kommt, macht sich ein Bild von der Lage und versorgt die Frau. Sie habe den Kreißsaal erst wieder verlassen, als sich die Situation scheinbar beruhigt hatte, erinnert sich die Medizinerin.

Doch als das CTG kurz darauf erneut beunruhigende Werte anzeigt, soll viel zu spät reagiert worden sein. „Kein blinder Aktivismus” war ihre Devise, erinnert sich die Ärztin. Erst 75 Minuten später wurde die Geburt eingeleitet. Der Zustand des Buben war dann ein Schock für alle. Peter musste sofort reanimiert werden. Schon bald nach der Geburt war klar, dass er schwere Schäden davon getragen hatte.

Die Experten sehen hier durchaus einen Behandlungsfehler, weil nicht rechtzeitig mit der Geburtsbeschleunigung begonnen wurde. Allerdings keinen groben. „Es war eine schwierige Entscheidung”, erklärt ein Berliner Professor. In einer solchen Situation gebe es keine medizinischen Standards, sondern nur Erfahrungswerte.

Die Kläger konnten zudem nicht nachweisen, dass Peters Schäden tatsächlich auf diesen Kunstfehler zurückzuführen sind. Zwar sei es wahrscheinlich, dass eine Sauerstoffunterversorgung der Grund sei. Es fehle aber der Beweis, dass diese Unterversorgung während der Klinik-Behandlung passiert ist.

Paula K. kritisiert im Zeugenstand aber auch die mangelnde Aufklärung während der Geburt: „Mit mir ist nie wirklich gesprochen worden. Meine Fragen hat die Hebamme nicht beantwortet.”
Als die Vorsitzende Richterin ankündigt, dass die Klage wohl dennoch abgewiesen wird, ist Paula K. bereits lange verschwunden. Nach ihrer Zeugenaussage ist sie nach Hause gefahren. Zu Peter. „Ich bin zu aufgewühlt”, hat sie erklärt. Zu schmerzhaft ist die Erinnerung an diesen 14. September 2001.

Das Urteil soll am 22. November verkündet werden.

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