Kunde klagt: Er will 5788 Euro für ein fehlerhaftes Tattoo

33-Jähriger ließ sich Adidas-Emblem eintätowieren. Mit dem Ergebnis war er gar nicht glücklich. Er klagt.  
John Schneider |
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Tattoos sind in: In München war ein Kunde mit dem Ergebnis aber ganz und gar nicht zufrieden. Er zog vor Gericht.
Instagram/Kim Kardashian Tattoos sind in: In München war ein Kunde mit dem Ergebnis aber ganz und gar nicht zufrieden. Er zog vor Gericht.

33-Jähriger ließ sich ein Adidas-Emblem eintätowieren. Mit dem Ergebnis war er gar nicht glücklich. Er klagt.

München Das Adidas-Emblem hat es Peter T. (33, Name geändert) angetan. So sehr, dass er es sich hinten auf beide Waden tätowieren lassen wollte. Jeweils knapp über der Achillesferse. In einem Haidhausener Tattoostudio schritt der Tätowierer dann zur Tat. Und vermasselte das Werk. Sagt sein Kunde.

Der 33-Jährige moniert vier Punkte: Zum ersten seien die beiden Tattoos nicht wie vereinbart auf gleicher Höhe platziert worden. An den Rändern sei die Tätowierung ausgefranst, sie sei nicht im Lot und schließlich sei auf einer weißen Fläche ein schwarzer Punkt zu sehen, der da nicht hingehöre.

Der Adidas-Fan klagte. Er will das Geld für die Entfernung des Tattoos sowie Schmerzensgeld. Denn die Entfernung eines Tattoos geht nicht ganz schmerzfrei über die Bühne. Den Schadensersatz beziffert er dabei auf 2788 Euro - so viel kostet die Enternung des seiner Meinung nach missglückten Tattoos. Darüber hinaus will Peter T. 3000 Euro Schmerzensgeld. Das Adidas-Tattoo nachzubessern sei weder möglich noch zumutbar.

Vor Gericht macht Richterin Susanne Kern einen Vergleichsvorschlag: 2700 Euro für die Entfernung des Tattoos, die auf 3000 Euro aufgerundet werden – und alles ist vergessen. Damit würden sich die Parteien ein teures Tattoo-Gutachten sparen.

Christian Langhorst, Anwalt des Tätowierstudios, fand das auch angemessen, hatte sich in diesem Sinne bereits mit der Haftpflichtversicherung der Tätowierer abgesprochen. Und das obwohl es seiner Meinung nach durchaus auch Argumente für eine Abweisung der Klage gibt. So habe der Kläger den Entwurf des Tattoos frei gegeben. Die unterschiedliche Höhe sei schwierig zu beurteilen, da es dabei auch auf die Muskelanspannung ankomme. Und dass die Kanten ausgefranst sind, liege weniger am Tätowierer als an der Wundbehandlung danach.

Auch Peter T. wäre mit einem Vergleich einverstanden. Aber nur, wenn die Gegenseite noch 500 Euro drauflegt, also 3500 Euro zahlt. Für seine Schmerzen.

Diesen höheren Vergleich will der Tattoo-Anwalt jetzt mit seinen Mandanten besprechen. Bis zum 27. April hat er dafür Zeit.    

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