Kuh nimmt Joggerin auf die Hörner

Fahrlässige Körperverletzung: Viehhändler muss für die Flucht seines Rindviehs auf die Anklagebank. Doch der Emsländer wird freigesprochen.
John Schneider |
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Das Ende der Schlachthof-Flucht von „Bavaria“: Die tote Kuh liegt am Bavariaring. Das Tier musste erschossen werden, weil es eine Joggerin schwer verletzte.
dpa 3 Das Ende der Schlachthof-Flucht von „Bavaria“: Die tote Kuh liegt am Bavariaring. Das Tier musste erschossen werden, weil es eine Joggerin schwer verletzte.
Nach dem Tod der Kuh: Tierschützer errichten einen Gedenk-Schrein am Fuße der Bavaria.
ill 3 Nach dem Tod der Kuh: Tierschützer errichten einen Gedenk-Schrein am Fuße der Bavaria.
Der bei einem Autounfall verletzte Viehhändler vor Gericht.
dpa 3 Der bei einem Autounfall verletzte Viehhändler vor Gericht.

München Sie hat das Unglück nicht kommen sehen. Petra F. (30, Name geändert) joggte am 2. September 2014 wie jeden Morgen am Bavariaring entlang als sie plötzlich einen heftigen Schlag spürte. Dann nichts mehr.

Als sie aus der Bewusstlosigkeit erwachte, erklärte man der Marketingassistentin, dass sie gerade von einer Kuh auf die Hörner genommen wurde. An den Folgen leidet die junge Frau bis heute. Sie hat Angstzustände, befindet sich in psychologischer und physiotherapeutischer Behandlung. „Ich kann nicht mehr joggen“, erklärt sie vor Gericht. Im Job musste sie einen anderen Bereich übernehmen, um nicht mehr so lange stehen zu müssen.

Die Kuh – von ihren Fans „Bavaria“getauft – musste nach dem Angriff auf die Joggerin von der Polizei erschossen werden – auch weil sie weitere Passanten gefährdete. An der Stelle ihres Ablebens errichteten Tierfreunde eine Art Schrein.

Der Viehhändler kassierte zunächst einen Strafbefehl

Am Montag wurde nun dem Viehhändler aus dem Emsland der Prozess gemacht, dem damals die Kuh auf dem Gelände des Münchner Schlachthofes entkommen war. Er hatte von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl zugestellt bekommen. Wegen fahrlässiger Körperverletzung sollte Ansgar T. (50, Name geändert) 1200 Euro berappen. Doch der weigerte sich. So musste Amtsrichter Peter Maixner die Sache verhandeln und urteilen.

Keine leichte Entscheidung. Denn die Zeugen widersprachen vor Gericht ihren früheren Aussagen. Einer konnte sich nicht einmal mehr daran erinnern, dass er von der Polizei per Telefon zu dem Vorfall befragt worden war.
Eine zentrale Frage: War Ansgar T. alleine beim Entladen? Das wäre ein Verstoß gegen eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft. Demnach darf Großvieh grundsätzlich nicht alleine entladen werden.

Doch im Gegensatz zu seiner Polizeivernehmung, erklärte ein Treiber des Schlachthofes, dass er beim Entladen doch zugegen war. Damit entlastete er Ansgar T. wie schon in einer früheren Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Die Polizei wollte damals Kosten für den Einsatz ersetzt bekommen. Doch die Verwaltungsrichter hatten nach den widersprüchlichen Zeugenaussagen Zweifel an der Verantwortlichkeit des Viehhändlers, die Polizei zog daraufhin ihre Klage zurück.

Ganz ähnlich endete am Montag nun auch das strafrechtliche Verfahren. Richter Maixner sprach den Viehhändler frei. Auch dass der Hänger mit den Kühen von Ansgar T. möglicherweise schlampig geparkt wurde und der Kuh deshalb die Flucht vom Schlachthof gelang, ließ sich vor Gericht nicht erhärten.

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