Künstliche Befruchtung: Mutter (45) will Kosten einklagen

Kinderwunsch-Klage: 45-Jährige hatte nach einer Behandlung in Tschechien Zwillinge bekommen. Doch ihre Versicherung zahlt nicht.
München Die Münchner Angestellte Ellen P. (Name geändert) ist Mutter zweier gesunder Buben. Für die 45-Jährige ging mit den Zwillingen vor drei Jahren der langgehegte Kinderwunsch in Erfüllung. Doch der Weg dahin war lang, psychisch belastend – und teuer.
Exakt 24 167,57 Euro musste die Angestellte für Behandlungen in München und Prag bezahlen, bevor es dann mit dem Kinderkriegen im Jahre 2012 klappte. Investitionen ins Familienglück auf denen sie und ihr Mann zunächst sitzengeblieben sind. Den die private Krankenversicherung weigerte sich, für die Kinderwunsch-Behandlungen aufzukommen.
Ellen P. reichte Klage ein, scheiterte aber in der ersten Instanz. Die Berufungsverhandlung am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) soll nun die Wende bringen. So hofft die 45-Jährige. Der Hintergrund: Im Jahre 2011 hatte Ellen P. ihren drei Jahre jüngeren Ehemann geheiratet. Das Paar wollte Kinder. Doch das funktionierte nicht. Die Frau begab sich schließlich in einer spezialisierten Münchner Praxis in Behandlung.
Fünf Versuche schlugen fehl
Doch auch nach fünf Versuchen mit der In-Vitro-Fertilisation ("Befruchtung im Glas") war sie nicht schwanger geworden. "Ich hab dann die Behandlung von mir aus abgebrochen", erzählt sie am Rande der Verhandlung im AZ-Gespräch. Sie habe vor alllem psychisch stark gelitten, erinnert sie sich.
"Eine Freundin erzählte mir dann von der Möglichkeit eines Embryonen-Transfers in Tschechien." Dabei wird die Eizelle einer anderen Frau mit dem Samen des Partners befruchtet. Der so entwickelte Embryo wird dann der Frau mit dem Kinderwunsch eingesetzt. Die das Kind dann austrägt. Ellen P. wagte den Versuch und wurde tatsächlich schwanger. Mit Zwillingen.
So weit, so schön. Nicht so schön fand Ellen P., dass die Kosten für die künstliche Befruchtung von ihrer privaten Krankenversicherung nicht übernommen wurden. Sie legte juristische Schritte ein. Doch das Landgericht wies die Klage der Frau im November 2015 ab. Die Begründung: Zwar sei die IVF-Behandlung eine anerkannte Methode zur Überwindung von Fruchtbarkeitsproblemen und also als medizinisch notwendige Heilbehandlung auch von der Versicherung zu bezahlen.
Embryonen-Transfer ist hierzulande verboten
Es gebe aber einen Haken: Voraussetzung für eine Rückerstattung der Kosten ist eine Erfolgsaussicht der In-Vitro-Behandlung von 15 Prozent und mehr. Das war bei Ellen P. laut Gutachterin aber nicht der Fall. Die Erfolgswahrscheinlichkeit habe bei der 45-Jährigen bei lediglich fünf bis zehn Prozent, jedenfalls aber unter 15 Prozent gelegen.
Der Embryonen-Transfer wie er in Tschechien praktiziert wird, hat zwar eine Erfolgsquote von 60 bis 80 Prozent, aber dafür den Nachteil, dass er in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz verboten ist. Der Gesetzgeber will damit die "gespaltene Mutterschaft" verhindern.
Hintergrund des Verbots ist die Befürchtung, dass die Kinder seelische Schäden davontragen könnten, wenn sie erfahren, dass sie praktisch drei Elternteile haben. Hätte die Versicherung signalisiert, dass sie die Kosten übernimmt, käme sogar ein Strafverfahren wegen Anstiftung zum Gesetzesbruch in Betracht.
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Der OLG-Senat hat bereits vor der Verhandlung in einem schriftlichen Hinweis klar gemacht, dass die Klage wohl eher wenig Chancen auf Erfolg hat. Immerhin: Die Richter schlugen einen Vergleich von 5000 Euro vor. Die Versicherung will das prüfen. Kommt der Vergleich nicht zustande, entscheidet das Gericht am 13. Mai.
Ob sie denn den Buben irgendwann von den Umständen ihrer Geburt erzählen wird? "Im Moment glaube ich eher nicht", sagt Ellen P. freimütig. Es spiele aber auch keine große Rolle, glaubt sie. "Ich bin ihre Mutter."