Kündigung - um das Haus teurer zu verkaufen

Der Bundesgerichtshof erleichtert Eigentümern den Rauswurf der Mieter. Beim Münchner Mieterverein findet man das "fatal"
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Der Bundesgerichtshof erleichtert Eigentümern den Rauswurf der Mieter. Beim Münchner Mieterverein findet man das "fatal".

München - Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeit für Vermieter erleichtert, den Mietern mit dem Argument zu kündigen, dass das Haus dann mehr wert sei. „Das ist gerade für einen Markt wie München fatal”, sagt Beate Marschall vom Münchner Mieterverein.


Der Fall zum aktuellen BGH-Urteil geschah in Potsdam: Eine Erbengemeinschaft erbte ein vermietetes Haus. Sie kündigte langjährigen Mietern mit der Begründung, dass die Mieter sie an der „wirtschaftlichen Verwertung” des Hauses hinderten, weil der Verkaufserlös niedriger sei. Bisher wurden an den Kündigungsgrund „wirtschaftliche Verwertung” sehr hohe Maßstäbe gesetzt.

„Der Vermieter musste das genau beziffern und erklären – und bekam nur in extremen Fällen Recht”, sagt Marschall. Meist bei alten, unsanierten Häusern mit extrem niedrigen Mieten. Jetzt sieht Marschall Tür und Tor geöffnet: „Es wäre schlimm, wenn Mieter nun endgültig der Profitgier der Investoren zum Opfer fallen müssten.” 

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