Kronprinzenjet darf zurück nach Thailand - für 38 Millionen
Gepfändeter Kronprinzen-Jet wieder freigegeben: Thailand hinterlegt eine Sicherheit über 38 Millionen Euro. Am Dienstag ist das Pfandsiegel vom Flugzeug entfernt worden.
München - Die Affäre um des gepfändete Flugzeug des thailändischen Kronprinzen ist beigelegt. Das Pfandsiegel sei am Dienstag entfernt worden, sagte Obergerichtsvollzieher Günther Dersch der Nachrichtenagentur dapd. Die Maschine sei damit am Münchner Flughafen wieder freigegeben.
Zuvor hatte die thailändische Regierung eine Sicherheitsleistung von 38 Millionen Euro hinterlegt, um einen Streit mit dem insolventen Baukonzern Walter Bau beizulegen. Die vom Prinzen Maha Vajiralongkorn benutzte Boeing 737 war Mitte Juli am Münchner Flughafen festgesetzt worden. Damit wollte der Insolvenzverwalter von Walter Bau eine millionenschwere Forderung gegenüber Thailand eintreiben.
Das Landgericht Landshut hatte das Flugzeug unter der Bedingung freigegeben, dass eine Sicherheitsleistung von 20 Millionen Euro hinterlegt werde. Hintergrund waren die unklaren Eigentumsverhältnisse.
Regierung zahlt 38 Millionen Euro
Ein Sprecher des thailändischen Außenministeriums sagte am Dienstag in Bangkok, die Regierung habe letztlich 38 Millionen Euro hinterlegt – die Höhe der gesamten Forderung der Walter Bau, die in einem mehrjährigen Schiedsverfahren festgelegt worden war. Danach sei die Maschine freigegeben worden. Kronprinz Maha Vajiralongkorn hatte in dem Streit angeboten, die Kaution aus seinem Privatvermögen zu bezahlen, damit die Beziehungen zwischen beiden Ländern nicht belastet würden.
Daraufhin erklärte die Regierung schnell, sie werde das Geld bezahlen und eine Delegation unter Leitung des Generalstaatsanwalts nach Deutschland zu entsenden, um den Streit beizulegen. Details zur Einigung wollten zunächst weder Obergerichtsvollzieher Dersch noch das zuständige Landgericht Landshut nennen.
Langjähriger Streit offenbar beigelegt
Die Pfändung hatte die thailändische Regierung verärgert, nach deren Angaben der Jet zum Privatbesitz der Königlichen Hoheit zählt. Insolvenzverwalter Werner Schneider betrachtete das Flugzeug als Eigentum der thailändischen Regierung.
Die Anfänge des Rechtsstreits liegen 20 Jahre zurück. Damals hatte sich der 2001 mit der Walter Bau fusionierte Baukonzern DYWIDAG am Bau einer Autobahn in Bangkok beteiligt. Wegen angeblicher Vertragsverstöße der thailändischen Regierung machte die bereits insolvente Walter Bau Schadenersatzansprüche geltend, die ihr in dem Schiedsgerichtsverfahren zugebilligt wurden.