Kroketten für 900 Euro
MÜNCHEN - Das Amtsgericht hat eine Münchner Schwesternschülerin zur Zahlung eines 900 Euro teuren Feuerwehreinsatzes verurteilt. Die Frau hatte in ihrem Wohnheimzimmer das Essen anbrennen lassen. Durch den Qualm wurde Feueralarm ausgelöst, die Klinik-Feuerwehr rückte mit vier Autos und 23 Mann an. Anschließend sei der Frau der Einsatz in Rechnung gestellt worden.
Doch die weigerte sich. Ihr Argument: Der Einsatz sei unverhältnismäßig gewesen, die Feuerwehr hätte sich erkundigen müssen, bevor sie in solcher Stärke ausrückt.
Die Frau hatte sich Kroketten im Ofen gebacken. Doch sie schlief ein; die Kroketten verbrannten. Es kam zu einer starken Rauchentwicklung, durch die die Brandmeldeanlage im Flur ausgelöst wurde.
Daraufhin rückte die interne Feuerwehr des Krankenhauses mit vier Fahrzeugen und 23 Personen aus. Das Schwesternwohnheim wurden komplett evakuiert.
War das unverhältnismäßig? Nein, sagt das Gericht. Die Feuerwehr sei angesichts möglicher Schadenersatz-Forderungen auch „im Interesse der Beklagten tätig geworden”, hieß es zur Begründung.