Kritik an Staatsanwaltschaft in Hilfspfleger-Prozess

Diese Forderung sei "persönlich verstörend", sagte ihre Vertreterin vor Gericht. "Hier geht es zwar um eine Mordserie, aber eben auch um einzelne Menschenleben." Sie warf der Staatsanwaltschaft vor, nicht gründlich genug ermittelt zu haben und sich mit einer Verurteilung in weniger Fällen zufrieden zu geben, weil das am möglichen Strafmaß nichts ändere. Ihr Rechtsempfinden habe "Alarm geschlagen", sagte die Anwältin. Sie wolle "dringend an das Bewusstsein der Justiz appellieren, dass jeder, aber auch jeder der Mordfälle verfolgt wird". Ihre Mandantin habe nach dem Tod ihres Vater schon den Glauben an das deutsche Gesundheitssystem verloren. "Meine Mandantin möchte jetzt nicht auch noch ihr Vertrauen in ein funktionierendes Justizsystem verlieren."
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung für den Hilfspfleger gefordert. Diesen Forderungen schlossen sich mehrere Nebenkläger über ihre Anwälte am Dienstag an. "Die Allgemeinheit muss vor dem Angeklagten geschützt werden", sagte eine Anwältin. Ein anderer Nebenklage-Anwalt sprach von "Todesengel" oder "Teufel in Menschengestalt".