Kritik am Alkohol-Verbot in der U-Bahn

Nur noch eine Woche, dann soll das Alkoholverbot in der U-Bahn gelten. Doch im Stadtrat wächst der Widerstand gegen den angekündigten Bier-Bann.
von  Abendzeitung
Trinken verboten? - Fahrgast besteigt U-Bahn
Trinken verboten? - Fahrgast besteigt U-Bahn © Daniel von Loeper

MÜNCHEN - Nur noch eine Woche, dann soll das Alkoholverbot in der U-Bahn gelten. Doch im Stadtrat wächst der Widerstand gegen den angekündigten Bier-Bann.

Schon im Dezember hatte Grünen-Fraktionschefin Lydia Dietrich gefordert, von dem Verbot abzusehen. Jetzt sprach sich auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Reissl gegen die neue Regel aus: „Der Aufwand, das Ganze durchzusetzen, ist zu groß.“ Er verstehe zwar, wenn es Fahrgästen unangenehm sei, dass jemand mit Bierflasche in der U-Bahn sitze. „Aber das ist kein Massenphänomen.“

In dem Verbot stecke einiges an Konfliktpotenzial, befand der Fraktionschef. Denn das Transportieren geschlossener Flaschen sei ja wohl weiterhin erlaubt – und die Diskussionen darüber, ob eine Flasche nun offen oder zu sei, programmiert.

Am Montag will Reissl das Thema in der SPD-Fraktion noch einmal ansprechen. Kritik übt er an der MVG, weil sie das Verbot „in Eigenregie“ entschieden habe. „Ich hätte schon erwartet, dass man im Rathaus mal fragt, was davon gehalten wird.“

Derweil trifft die Verkehrsgesellschaft unbeirrt Vorkehrungen für das Konsumverbot ab 1. Februar. Zu der Kritik heißt es lediglich: Die MVG werde dem Stadtrat auf Wunsch die Gründe für ihr Vorgehen gerne noch einmal detailliert erläutern. „Um es nochmals auf den Punkt zu bringen: U-Bahnanlagen sind entsprechend ihrer Bestimmung Verkehrsbauwerke und keine Kneipen“, erklärt Pressesprecherin Bettina Hess.

In zumindest einem Punkt aber ist die Verkehrsgesellschaft bereits zurückgerudert. Einige Besitzer von U-Bahn- Kiosken hatten berichtet, dass die MVG ihnen den Verkauf von Alkohol untersagen wolle. „Das bedeutet für mich Umsatzeinbußen von bis zu 70 Prozent“, erklärte ein Standl- Besitzer der AZ. Doch das Verkaufsverbot ist inzwischen vom Tisch. „Hier scheint ein Mitarbeiter bei der Formulierung der Verträge übers Ziel hinaus geschossen zu sein“, heißt es bei der MVG. „Das wird korrigiert.“

Julia Lenders

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