Krippengeld: Münchens OB Dieter Reiter nimmt Freistaat in die Pflicht

Viele Familien sind benachteiligt: OB Dieter Reiter appelliert an den Freistaat, die Auszahlungsregelung für das Krippengeld noch einmal zu überdenken. 
von  AZ
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) bei der konstituierenden Sitzung des Münchner Stadtrats im Deutschen Theater.
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) bei der konstituierenden Sitzung des Münchner Stadtrats im Deutschen Theater. © Sven Hoppe/dpa

München - Bis zu 1.000 Familien in München hätten keinen staatlichen Beitragszuschuss erhalten, wenn die Stadt nicht freiwillig die Kosten für alle Kinder im Kindergarten übernommen hätte, die nach dem 1. Januar des laufenden Betreuungsjahres drei Jahre alt wurden.

Insgesamt belastet diese freiwillige Zahlung den städtischen Haushalt mit einer Million Euro pro Jahr, so die Stadt in einer Mitteilung. Nun sehe sich die Stadtverwaltung wegen der durch die Corona-Pandemie notwendig gewordenen Sparmaßnahmen gezwungen, diese bis zum 31. August 2020 befristete freiwillige Ausgleichszahlung nicht mehr weiter zu verlängern.

Dieter Reiter: "Ungerechte Finanzierungslücke schließen"

Am kommenden Dienstag (30. Juni) befassen sich der Kinder- und Jugendhilfeausschuss und der Bildungsausschuss des Stadtrats in einer gemeinsamen Sitzung mit der Angelegenheit.

Oberbürgermeister Dieter Reiter appelliert in diesem Zusammenhang an den Freistaat, die Auszahlungsregelung für das Krippengeld noch einmal zu überdenken. Die Stadt habe den Freistaat mehrfach auf die Ungleichbehandlung der Familien hingewiesen: "Als Landeshauptstadt haben wir bisher diese Ungerechtigkeit ausgeglichen. Im Namen der Eltern fordere ich den Freistaat auf, diese ungerechte Finanzierungslücke zu schließen und das Krippengeld lückenlos und einkommensunabhängig zu gewähren.“

Hintergrund: Eltern, deren Kinder in städtischen oder über die Münchner Förderformel beziehungsweise das städtische EKI-Plus-Modell geförderten Kindergärten betreut werden, zahlen seit 1. September 2019 keine Besuchsgebühren. Dies ist möglich, weil der Freistaat Bayern einen monatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro gewährt und diese Summe der maximalen Kindergartengebühr in städtischen und städtisch geförderten Kindergärten entspricht.

Finanzierungslücke? Krippengeld wird nur auf Antrag gewährt

Der staatliche Beitragszuschuss wird direkt an die Eltern weitergegeben und führt dazu, dass diese von den Gebühren befreit sind. Allerdings wird der staatliche Kindergarten-Zuschuss erst ab dem 1. September des Kalenderjahres gewährt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Für diejenigen Kinder im Kindergarten, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August das dritte Lebensjahr vollenden, gewährt der Staat keinen Beitragszuschuss. Um diese Ungleichbehandlung auszugleichen, hat der Münchner Stadtrat im Mai 2019 beschlossen, auch diese Kinder von den Gebühren freizustellen, obwohl für sie kein staatlicher Zuschuss fließt. Diese Regelung wurde befristet bis 31. August 2020.

Mittlerweile hat der Freistaat Bayern ab 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt, das dem Beitragszuschuss für Kindergartenkinder vorgeschaltet ist. Jedoch ist das Krippengeld - anders als das Kindergartengeld - vom Einkommen der Eltern abhängig und wird nur auf Antrag gewährt. Dadurch kann für bestimmte Familien eine Finanzierungslücke entstehen.

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