Kreisverwaltungsreferent schockt 700 Münchner Wirte

Im ZDF kündigte er an, Raucherclubs die Lizenz zu entziehen – jetzt rudert Wilfried Blume-Beyerle vom KVR zurück: „Die bestehenden Raucherclubs werden nach einem Jahr nicht ihre Konzession verlieren.“
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Sorgte für schlaflose Nächte: Wilfried Blume-Beyerle.
Martha Schlüter Sorgte für schlaflose Nächte: Wilfried Blume-Beyerle.

Im ZDF kündigte er an, Raucherclubs die Lizenz zu entziehen – jetzt rudert Wilfried Blume-Beyerle vom KVR zurück: „Die bestehenden Raucherclubs werden nach einem Jahr nicht ihre Konzession verlieren.“

MÜNCHEN Für Münchens Gastronomen war es ein Schock in der Abendstunde, für Bayerns Rauchverbot-Gegner ein Fauxpas, der ins Bild passt: Zur besten Sendezeit, im „heute journal“ des ZDF, hatte Kreisverwaltungs-Referent Wilfried Blume-Beyerle am Sonntagabend das vorzeitige Ende der neugegründeten Raucherclubs in Bayern verkündet. Spätestens in einem Jahr würden die Wirte ihre Gaststätten-Konzession verlieren, falls sie nicht mehr für die allgemeine Öffentlichkeit geöffnet hätten. 700 Wirten, die ihr Lokal in München mittlerweile zum Raucherclub umgewandelt haben, hätte so das Aus gedroht.

Kein Wunder, dass die betroffenen Gastronomen eine schlaflose Nacht hinter sich hatten, bevor sie am Morgen unter anderem Hilfe beim Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) suchten. „Werden wir jetzt alle unserer Existenz beraubt?“, fragten sich die Wirte. „Die Verunsicherung über die Regelung ist ohnehin sehr groß“, sagt VEBWK-Sprecher Heinrich Kohlhuber.

Einen Tag nach dem Aufsehen erregenden Interview ruderte der KVR-Chef schließlich zurück und stellte klar: „Die bestehenden Raucherclubs werden nach einem Jahr nicht ihre Konzession verlieren.“

Die Regelung, die Blume-Beyerle im ZDF-Interview angesprochen hatte und die im Paragraph 8 des Gaststättengesetzes auch verankert ist, beziehe sich lediglich auf Clubs, die ausschließlich einen bestimmten Kreis von Personen ansprechen würden: „Wenn ein Wirt beispielsweise einen exklusiven Cohiba-Club gründet, der nicht öffentlich zugänglich ist, wird er nach einem Jahr seine Gaststätten-Konzession verlieren“, erklärte der KVR-Referent. Dann würde aus der ehemaligen Gaststätte ein Verein, der keinen Gewinn machen darf.

Unterdessen erneuerte Blume-Beyerle im Gespräch mit der AZ seine Forderung an den Gesetzgeber, genau zu definieren, was eine geschlossene Gesellschaft ist und was nicht. Eventuelle Missverständnisse würden dadurch ad acta gelegt werden. Kompliziert genug ist die Raucher-Thematiker ja ohnehin schon...

Daniel Aschoff

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