Kreisverwaltungsreferat verbietet Neonazi-Aufmarsch in München

MÜNCHEN - Die Behörde bremst den rechtsextremen Fackelmarsch aus. Eine Entscheidung der Verwaltungsgerichte wird Mitte nächster Woche erwartet.
Die Nazis dürfen vermutlich nicht durch München marschieren: Der für den 15. November angemeldete „Heldengedenkmarsch“ von NPD und „Freien Nationalisten“ wird verboten. „Wir stellen den Bescheid umgehend zu“, so Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle. Wie die AZ bereits gestern berichtete, hatte der Rechtsextremist Philipp Hasselbach einen Fackelmarsch mit dem Thema „Ruhm und Ehre dem deutschen Soldat“ (Originalanmeldung) angekündigt.
Zum Verbot erklärte der KVR–Chef: Das Gesamtbild mache deutlich, „dass der Veranstalter die nationalsozialistische Tradition des Heldengedenkens bewusst wieder aufgreifen möchte“. Dazu zählt Blume-Beyerle auch die Anmeldung von Fackeln, schwarz-weiß-roten Fahnen und Landsertrommeln. Außerdem das geplante Absingen aller drei Strophen des „Liedes der Deutschen“ sowie der „faktischen Organisationshymne der SS“ – das Lied „Wenn alle untreu werden“.
Die NS-Führung hatte den Volkstrauertag 1934 in „Heldengedenktag“ umbenannt und zum Feiertag erklärt. Der eigentliche Inhalt der Versammlung, so der KVR-Chef, sei also „die Reinszenierung des NS-Feiertages“, des so genannten Heldengedenktages.
Der Grund des Verbots: Durch den Aufmarsch werde die „Würde der Opfer verletzt "
Damit sei die Versammlung ein klarer Fall für ein Verbot: Denn durch den braunen Aufmarsch solle die „Würde der Opfer verletzt und verhöhnt sowie die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verharmlost oder gerechtfertigt“ werden.
Der Anmelder des Nazi-Aufmarsches will klagen: „Wir sind aber zuversichtlich, dass das Verbot vor den Gerichten standhält“, gab sich Blume-Beyerle siegessicher. Als erklärter Gegner des umstrittenen neuen Bayerischen Versammlungsgesetzes stellte er klar: „Wir hätten auch mit dem alten Versammlungsrecht ein Verbot erfolgreich aussprechen können.“ Eine Entscheidung der Verwaltungsgerichte wird Mitte nächster Woche erwartet.
Die Anti-Nazi-Demo soll trotzdem stattfinden
Ebenfalls verboten hat das KVR eine Nazi-Kundgebung am 9. November auf dem Marienplatz, weil sie die „Verherrlichung der Teilnehmer des Hitler-Putsches“ von 1923 zum Inhalt gehabt hätte. „Wir nehmen das Verbot erfreut zur Kenntnis, werden aber trotzdem am 15. November um 11 Uhr auf dem Marienplatz gegen Faschismus, Antisemitismus und Militarismus demonstrieren“, sagte der KZ-Überlebende Martin Löwenberg (83) vom Münchner Bündnis „Stoppen wir gemeinsam die Nazis“. Über 40 Organisationen hatte dazu aufgerufen, den Nazi-Aufmarsch zu verhindern: „Der Faschismus ist auch durch Wegschauen an die Macht gekommen. Deshalb wollen wir in jedem Fall ein Zeichen setzen“, so Bündnis-Mitglied Johannes Jonic zur AZ.
Schon zweimal haben Münchner Antifaschisten Naziaufmärsche durch Massenblockaden verhindert. Am 1.März 1997 stoppten rund 15 000 Gegendemonstranten den bisher größten Münchner Neonazimarsch im Tal. Am 12. Oktober 2002 kam es zu einer erfolgreichen Blockade am Goetheplatz.
fm/kp