Krebsmittel: Apotheker soll betrogen haben

Matthias G. aus Schondorf (40) hat billige Arzneien geordert – und teure abgerechnet. Damit verschaffte er sich einen Profit von über 66000 Euro  
von  John Schneider
Auf die Zutaten kommt's an: Jeder Apotheker bereitet selber Salben und Lösungen zu. Matthias G. soll  nicht zugelassene Medikamente genutzt haben.
Auf die Zutaten kommt's an: Jeder Apotheker bereitet selber Salben und Lösungen zu. Matthias G. soll nicht zugelassene Medikamente genutzt haben.

Matthias G. aus Schondorf (40) hat billige Arzneien geordert – und teure abgerechnet. Damit verschaffte er sich einen Profit von über 66000 Euro

MÜNCHEN - Welche Mittel darf ein Apotheker zur Mischung von Medikamenten nutzen? Diese Frage soll jetzt das Münchner Landgericht klären.

Matthias G. (40) aus Schondorf hat laut Anklage in Deutschland nicht zugelassene Fertigarzneimittel genutzt, um daraus Zytostatika-Lösungen herzustellen, die unter anderem zur Behandlung von Lungen- und Brustkrebs genutzt werden. Bei den Krankenkassen habe sich Matthias G. aber das teuere zugelassene Medikament abrechnen lassen. Er selber verschaffte sich damit einen Profit von über 66000 Euro. Insgesamt liege der Betrugsschaden bei 304000 Euro.

Dass man das auch anders sehen kann, zeigt der Beschluss des Landgerichts, die Anklage zunächst gar nicht zuzulassen. Die Richter waren überzeugt, dass sich Matthias G. nicht strafbar gemacht habe. Der Apotheker habe eine individuelle Infusionslösung hergestellt, nicht aber unerlaubt ein Fertigarzneimittel in den Verkehr gebracht. Doch die Kammer wurde vom Oberlandesgericht ausgebremst. Die höhere Instanz beschloss, dass der Fall am Landgericht verhandelt werden muss.

Der Weg bis rauf zum Bundesgerichtshof scheint nun unvermeidlich, ein Beschluss würde endlich Licht in eine Grauzone bringen. Nach Ansicht von Experten machen es viele Apotheker wie der Schondorfer und nutzen nicht zugelassene Mittel zur Herstellung von Lösungen.

Matthias G. machte darüber hinaus geltend, dass er ahnungslos gewesen sei: „Wir wussten ja gar nicht, dass wir die Charge nicht verwenden durften.”
Das nimmt ihm die Staatsanwaltschaft nicht ab. Immerhin hat jedes in Deutschland zugelassene Arzneimittel eine Pharmazentralnummer (PZN). Bei dem Krebsmittel stand aber statt der siebenstelligen PZN nur „733Gemzar1000” auf den Lieferscheinen. Der Prozess wird fortgesetzt. 

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