Kreativer verklagt Nivea und TV-Sender
MÜNCHEN - Seine Klage wurde vom Landgericht abgeschmettert: Formatentwickler Marcel Juegel überlegte sich ein Konzept für eine Fußballshow. Vom Sender kam keine Reaktion. Aber später eine ähnliche Show.
Er sieht sich als Vorkämpfer der Kreativen – und geht dafür auch vor Gericht: Fernsehformat-Entwickler Marcel Juegel (43) führt einen Rechtsstreit mit Nivea und dem DSF.
2003 hatte er ein Konzept für eine Fußballcasting-Serie an den Münchner Sender geschickt und keine Reaktion bekommen. Vier Jahre später wurde mit „Kicken gegen die Profis“ ein sehr ähnliches Projekt vom Nivea-Hersteller Beiersdorf und dem Fernsehsender verwirklicht – Juegel sah dafür aber kein Geld. „Ich bin im höchsten Maß enttäuscht. Es war frech von Beiersdorf, dem Vater des Konzepts nichts anzubieten.“ Er fühle sich „abgezockt“. 2007 klagte Juegel beim Landgericht. Er will am Gewinn der TV-Produktion beteiligt werden. Streitwert: 100000 Euro.
Das Gericht wies die Klage ab. Das vorgelegte Konzept sei zu wenig originell. Die Kombination von Casting, Trainingslager und Endspiel gegen prominente Mannschaften sei für sich gesehen noch nicht schutzwürdig. In einem ähnlichen Fall hatte der BGH 2003 festgelegt, dass ein ausgeformtes Werk vorliegen müsse, damit der Urheberschutz greife.
Zwar hatte Juegel auf 17 Seiten die Parallelen zwischen seinem Konzept von 2003 und der DSF-Serie aufgezeigt. Aber die Inhalte waren dem Gericht nicht ausreichend individuell ausgeformt.
Juegel will weiterkämpfen: „Ich gehe bis zum BGH und darüber hinaus auf die europäische Ebene.“ Der Grund: In anderen europäischen Ländern wie Holland genießen Kreative einen besseren Schutz für ihre Ideen. „Deutschland wird in dieser Hinsicht bereits von Dritte-Welt-Ländern überholt“, sagt Juegels Anwalt Marc Heinkelein. J. Schneider
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