Krawallen im Englischen Garten: Freistaat veröffentlicht Bußgeldkatalog
München - Ab 1. Juni lässt der Minister, der auch Oberwächter des Englischen Gartens ist, dort statt einer simplel Hausordnung eine "Parkanlagenverordnung" gelten, die er in Windeseile im Ministerium hat stricken lassen. Mit der kann er Vandalen, Schläger und Parkzerstörer zu Bußgeldern verdonnern. "Wir müssen Randalierern klare Grenzen aufzeigen", so der Minister. Die Verordnung, die den Südteil des Parks, den Hof- und Finanzgarten betrifft, listet auf, was dort alles verboten ist: Auf Gebäude und Skulpturen klettern etwa, Pflanzbeete betreten, Geräte und Mobiliar beschädigen, gegen Geld musizieren, betteln, Feuer machen, grillen, zelten, jagen, Vogelnester ausnehmen oder Nistkästen zerstören.
Wie hoch die Bußgelder genau sein werden, das rechnet die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung noch aus. Es dürften Strafen zwischen zehn und 50 Euro werden - und je öfter ein Täter erwischt wird, umso teurer wird's.
Das "bayerische Lebensgefühl" will der Minister freilich trotzdem erhalten. Weshalb das Eisbachsurfen, Biertrinken in Maßen oder Musikhören (das eigentlich auch alles verboten ist) weiter freundlich geduldet wird.
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