Krankes Pferd zu spät eingeschläfert?
Das Amtsgericht München stellt das Verfahren wegen Tierquälerei gegen eine Geldauflage ein.
MÜNCHEN - Das Verfahren um die mutmaßliche Tierquälerei an einem Pferd ist wegen geringer Schuld gegen Geldauflagen von 250 und 500 Euro eingestellt worden. Laut einem Sachverständigen hatten eine 42-jährige Pferdebesitzerin und ein 53 Jahre alter Tierarzt ein schwer an Arthrose leidendes Pferd mindestens ein Jahr zu spät von seinen Qualen erlöst. Kritische Fragen an den Experten hätten jedoch Zweifel geweckt, ob „Alkatras“ tatsächlich so lange gelitten habe, sagte die Münchner Amtsrichterin gestern.
Beide Angeklagte hatten eingeräumt, dass der Hengst seit 2008 Arthrose hatte. „Alkatras“ habe aber auf die Schmerzbehandlung gut angesprochen. Ein Zeuge bestätigte diese Darstellung. Im März 2010 hatte die Besitzerin (42) dann bemerkt, dass der Hengst nach einer Gewebsentzündung Fieber bekam und die rechte Hinterhand niederzubrechen drohte. Der Tierarzt war krank und schickte eine Assistentin, die dem Tier Schmerzmittel gab. Der Veterinärmediziner kam erst nach einer Woche und erlöste das Pferd. „Das ist einfach unglücklich gelaufen“, sagt die Verteidigung.